Managementplan Schleswig Holstein
+++ Der Managagementplan Wölf wird momentan überarbeitet +++
Fünf Jahre nach Erstellung der Wolfsrichtlinie kam der "Runde Tisch" Ende 2015 und Anfang 2016 in mehreren Sitzungen zusammen, um aufgrund geänderter Rahmenbedingungen unter Federführung des MELUND einen neuen Wolfs-Managementplan zu entwickeln.
Bisher ist der Wolfsmanagementplan Schleswig-Holstein noch in Bearbeitung.
Anlass für einen Managementplan
Am 23. April 2007 wurde nach fast 200 Jahren der erste Wolf in Schleswig-Holstein wieder nachgewiesen. Das aus der sächsischen Population stammende einjährige Jungtier wurde in der Nähe von Süsel bei Eutin (Ostholstein) an der B 76 überfahren. Zwischen dem Herkunftsgebiet in Sachsen und dem Fundort liegen 450 bis 500 Kilometer Luftlinie.
In den letzten Jahren sind immer wieder Wölfe in der Lüneburger Heide und in Westmecklenburg beobachtet und nachgewiesen worden.
Vor dem Hintergrund der auch in Deutschland steigenden Population an Wölfen, ist in den kommenden Jahren mit solchen Wolfswanderungen auch nach Schleswig-Holstein zu rechnen.
Diese Wiederausbreitung hat gezeigt, dass Wölfe überall leben können, wo sie ausreichend Nahrung finden und entsprechenden Schutz genießen. Das Beispiel des bei Süsel überfahrenen Wolfes zeigt, dass gerade auch diese Tierart gefahrlose Querungsmöglichkeiten (z.B. Grünbrücken) der Hauptverkehrsachsen in Schleswig-Holstein benötigt. Dementsprechend sind die Herausforderungen beim Management der Wölfe.
Entstehung des Managementplans
Ziel des Schleswig-Holsteinischen Managements ist es, in der Zusammenarbeit mit allen Interessierten, Beteiligten und Betroffenen die beschriebenen Herausforderungen zu meistern, damit dem auch in unserem Land ehemals heimischen Wolf ein Überleben ermöglicht werden kann.
Fast zwanzig Verbände und Institutionen wurden zur Erarbeitung eines schleswig-holsteinischen Wolfskonzepts eingeladen. Wesentliches Ergebnis sei eine Wolfsrichtlinie, die unter anderem die Entschädigung von Wolfsschäden unbürokratisch regeln hilft und eine gemeinsame Position zur Wiederbesiedlung Schleswig-Holsteins durch den Wolf.
Die Teilnehmer dieses "Runden Tisches", der am 11. März 2010 zusammen mit der Umweltministerin Dr. Juliane Rumpf die erarbeitete Wolfsrichtlinie der Öffentlichkeit vorstellten, waren:
Landesjagdverband Schleswig-Holstein
Arbeitsgemeinschaft naturnahe Jagd Schleswig-Holstein e.V.
NABU Deutschland, Landesverband Schleswig-Holsein e.V.
Landesnaturschutzverband Schleswig-Holstein e.V.
WWF Deutschland, Naturschutzstelle Nord, Fachbereich Naturschutz- und Flächenmanagement
Marius-Böger-Stiftung für Naturschutz und Landeskunde
Kurt und Erika Schrobach-Stiftung
Wildpark Eekholt
Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein
Faunistisch-ökologische Arbeitsgemeinschaft Schleswig-Holstein e.V.
Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
Bauerverband Schleswig-Holstein
Arbeitskreis Eigentum und Naturschutz
Landesverband Schleswig-Holsteinischer Schafzüchter e.V.
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
Eckpunkte des Managementplans
Das schleswig-holsteinische Wolfmanagement basiert auf folgenden Eckpunkten:
- Koordinierung
Das schleswig-holsteinische Wolfmanagement wird durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume koordiniert. Das Ministerium wird hierbei durch einen Runden Tisch unterstützt, an dem alle relevanten gesellschaftlichen Gruppen beteiligt sind. Darüber hinaus wird mit dem Wildpark Eekholt ein Stützpunkt entwickelt, der die praktische Umsetzung des Managements in seinen verschiedenen Facetten unterstützt.
- Präventive Maßnahmen zur Vermeidung von Schäden durch Wölfe
Gebiete in denen sich Wölfe standorttreu verhalten, werden zu Wolfsgebieten erklärt. Abgrenzungen werden großräumig, z.B. auf der Ebene der Kreise vorgenommen. In diesen Gebieten werden vorbeugende Maßnahmen (Elektrozäune, Herdenschutzhunde etc.) empfohlen und gefördert. Bei deutlicher Missachtung dieser Empfehlung wird kein Schadensausgleich geleistet.
- Finanzieller Ausgleich für Schäden durch Wölfe
Dieser Bereich enthält Maßnahmen, im Rahmen derer bereits aufgetretene Schäden reguliert werden. Gefährdet sind insbesondere Schaf- und Ziegenherden. Eine Unterscheidung zwischen gewerblicher Haltung und Liebhaberhaltungen wird aus Akzeptanzgründen nicht getroffen. Unter Beachtung eu-rechtlicher Vorgaben werden bestätigte Verluste an Haustieren vollständig und umfassend aus Mitteln des Landes Schleswig-Holstein ersetzt. Die Wolfsrichtlinie für Schleswig-Holstein ist 2018 erneut im Amtsblatt veröffentlicht worden und kann hier eingesehen werden.
Darüber hinaus werden notwendige Fortbildungsmaßnahmen Betroffener gegebenenfalls auch finanziell durch das Land Schleswig-Holstein gefördert.