Herzlich willkommen beim Wolfsinformationszentrum Schleswig-Holstein
| Der Wildpark Eekholt kümmert sich als Wolfsinformationszentrum des Landes Schleswig-Holstein auf ehrenamtlicher Basis insbesondere um die Öffentlichkeits-, Aufklärungs- und Bildungsarbeit. Auf den folgenden Seiten möchten wir Ihnen umfangreiche Informationen über die Wölfe und ihre aktuelle Wiederkehr nach Deutschland und Schleswig-Holstein darstellen, Fragen klären und Wege für ein konfliktarmes Miteinander vermitteln.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website der Landesregierung Schleswig Holstein (Wolfsmanagement) unter folgendem Link.
Wolfsmanagement
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AKTUELLE PRESSEMITTEILUNGEN
+++Wolf GW1430m hat Schleswig-Holstein verlassen+++
Kiel (dpa/lno 07.01.20) - Nach dem nach Mecklenburg-Vorpommern abgewanderten Problemwolf GW924m hat auch ein in Dithmarschen umstrittenes Tier das Land laut Umweltministerium verlassen. «Der Verlauf der Risse vor dem Jahreswechsel deutet darauf hin, dass sich der Wolf aus Dithmarschen in Richtung Norden bewegt und das Land verlassen hat», sagte Umweltminister Jan Philipp Albrecht (Grüne) der Deutschen Presse-Agentur. Der bislang letzte Schafsriss im Land stamme vom 29. Dezember aus dem Bereich Gotteskoog kurz vor der dänischen Grenze.
«Die Situation in Dithmarschen hat sich entspannt. Den letzten Riss eines Schafes im Kreis hat es am 27. Dezember gegeben.»
Albrecht wertet die Entwicklung als Erfolg des Wolfsmanagements. Die Schafe seien in Dithmarschen «inzwischen noch besser durch wolfsabweisende Zäune geschützt» worden. «Werden diese Maßnahmen konsequent ergriffen, ist es sehr unwahrscheinlich, dass sich ein Wolf in solch einem Gebiet dauerhaft aufhält, weil ihm Rückzugs- und letztlich auch Beutemöglichkeiten fehlen.» Er rechne jedoch damit, dass weiterhin Wölfe durch den Norden streifen werden. Um insbesondere Schafe vor Rissen zu schützen, stellt die Landesregierung in diesem Jahr zwei Millionen Euro für das Wolfsmanagement bereit.
Der Wolf GW1430m wird für mehrere Risse von Schafen in Dithmarschen verantwortlich gemacht. Nachdem Schäfer dort wolfssichere Schutzzäune errichteten, hat es hinter diesen laut Umweltministerium bislang nur einen nachgewiesenen Wolfsriss gegeben. Vor Weihnachten hatte es in der Region Unruhe wegen des Tiers gegeben. Schafhalter empfingen Albrecht mit 18 toten Tieren und wütenden Beschimpfungen auf einer Kundgebung in Friedrichskoog (Kreis Dithmarschen). Sie forderten den Abschuss des Tieres.
Unterdessen nimmt der «Waldkindergarten Christanslust» seinen Betrieb in einem Wald in Dithmarschen wieder auf. Die Johanniter Unfallhilfe hatte die Betreuung der Kinder der Waldgruppe aus Besorgnis vor dem Wolf wenige Tage vor Weihnachten nach Burg verlegt.
+++Aktuelle Entwicklungen und Hintergründe zu Schafsrissen in Dithmarschen+++
KIEL (18.12.19). In den vergangenen Tagen hat es mehrfach Risse von Schafen bei vornehmlich einem Schafhalter im Bereich der Gemeinden St. Michaelisdonn, Kuden und Buchholz im Kreis Dithmarschen gegeben. In drei Fällen wurde dabei ein Wolf mit der Kennung GW1430m als Verursacher dieser Risse nachgewiesen.
Bis auf eine Ausnahme erfolgten sämtliche Risse auf Flächen, die mit keinem wolfsabweisenden Zaun ausgestattet waren. Erst nach mehreren Rissen und mehrfacher Aufforderung durch die Landesbehörden wurden auf den betroffenen Flächen in den vergangenen Tagen erste Herdenschutzzäune installiert. Nach dem Aufbau der Zäune kam es bei den umliegenden Schafhaltern zu keinen weiteren Rissereignissen. Das zeigt, dass die Installation von Herdenschutzzäunen maßgeblich zum Schutz der Schafe beiträgt. Halterinnen und Halter sollten daher zum Schutz ihrer Herden dringend das Angebot des Landes nutzen, Herdenschutzzäune kurzfristig zu leihen und aufzubauen.
Aufgrund eines sicherheitsrelevanten Vorfalls bei der Begutachtung des Rissereignisses vom Dienstag nahe St. Michaelisdonn musste zum Schutz der Rissgutachter die weitere Begutachtung auf dem betroffenen Betrieb bis auf weiteres ausgesetzt werden. Ohne ausreichende Sicherheit vor Übergriffen kann die Arbeit der Landesbediensteten nicht gewährleistet werden. Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung berät daher gemeinsam mit den Sicherheitsbehörden das weitere Vorgehen.
Für das Erteilen einer Entnahmegenehmigung liegen die Voraussetzungen derzeit nicht vor. Die Landesbehörden stehen in ständigem Austausch über aktuelle und zurückliegende Rissereignisse. Sollte sich herausstellen, dass ein Wolf Nutztierrisse mehrfach hinter wolfsabweisenden Zäunen vorgenommen hat, könnte eine weitere
Entnahmegenehmigung erteilt werden.
+++Wolf GW924m in Mecklenburg-Vorpommern nachgewiesen –
Allgemeinverfügung zur Entnahme wird außer Kraft gesetzt+++
KIEL (18.11.19). Der Wolf GW924m, der innerhalb eines festgelegten Entnahmegebietes in den
Kreisen Pinneberg, Steinburg und Segeberg im Rahmen einer Allgemeinverfügung von registrierten Jagdausübungsberichtigten geschossen werden darf, hält sich derzeit sehr wahrscheinlich nicht mehr im Entnahmegebiet auf. Eine DNA-Probe hat am 15. November bestätigt, dass GW924m am 26. Oktober bei Grambow/Schwerin in Mecklenburg-Vorpommern Nutztiere gerissen hat. Bereits am 21. Oktober konnte GW924m mittels DNAAnalyse nach Nutztierrissen in Schwochel/Ostholstein nachgewiesen werden.
„GW924m hat den Bereich Südwestholstein offenbar verlassen und ist nach Osten weitergezogen“, sagte Umweltminister Jan Philipp Albrecht: „Wir stehen in engem Austausch mit den Behörden in Mecklenburg-Vorpommern und werden seine weiteren Bewegungen so genau wie möglich nachverfolgen.“ Das spezielle Verhalten von GW924m, der immer wieder auch Herdenschutzzäune überwindet, sei eine große Herausforderung für die Nutztierhalterinnen und -halter sowie für das Wolfsmanagement.
Die Allgemeinverfügung zur Entnahme des Wolfes GW924m soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt – Veröffentlichung im nächsten Amtsblatt am 2. Dezember – außer Kraft gesetzt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt sie formal gültig. Die Jagdausübungsberechtigten werden jedoch darauf hingewiesen, dass sich der Wolf mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit derzeit nicht im Entnahmegebiet aufhält und sie ab sofort die
Bemühungen zur Entnahme von GW924m einstellen sollten.
+++Allgemeinverfügung zur Entnahme des Wolfes GW924m in Kraft getreten
Umweltminister Jan Philipp Albrecht: „Die Allgemeinverfügung erweitert die
Möglichkeiten zum Abschuss des Wolfes beträchtlich“+++
KIEL (28.10.19). Die Allgemeinverfügung zur Entnahme des Wolfes GW924m ist heute im schleswig-holsteinischen Amtsblatt veröffentlicht worden und damit in Kraft getreten. Mit der Allgemeinverfügung wird der Kreis der Jägerinnen und Jäger aus den Kreisen Pinneberg, Steinburg und Segeberg zur Entnahme von GW924m potenziell deutlich erweitert.
„Trotz großen Einsatzes aller Beteiligten ist es bislang nicht gelungen, den Wolf zu entnehmen. Die Allgemeinverfügung erweitert die Möglichkeiten zum Abschuss beträchtlich. Angesichts der bisherigen Entwicklung war dieser Schritt geboten. Wir arbeiten weiter intensiv daran, den Abschuss des Problemwolfs zu erreichen“, sagte Umweltminister Jan Philipp Albrecht heute in Kiel.
Das Ministerium hatte am 31. Januar 2019 erstmals die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Entnahme des Wolfs GW 924m erteilt und eine Gruppe geeigneter Personen mit der Entnahme beauftragt. Die Genehmigung ist mehrfach verlängert worden und gilt bis heute. Da das Streifgebiet des Tieres sehr groß und nur sehr schwer abzudecken ist, gelang die Entnahme bislang nicht.
Die Allgemeinverfügung richtet sich an einen genau beschriebenen Personenkreis und spricht eine Ausnahme von den artenschutzrechtlichen Bestimmungen auf der Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes aus. Vor dem Erlass der Allgemeinverfügung wurden die vom Land anerkannten und landesweit tätigen Naturschutzvereinigungen angehört.
Die Allgemeinverfügung berücksichtigt folgende Eckpunkte:
• Zum Abschuss ermächtigt werden nur die Jagdausübungsberechtigten in ihren jeweiligen Revieren in den Kreisen Pinneberg und Steinburg sowie die gemäß § 20 LJagdG beauftragten Jagdschutzberechtigten in ihren Zuständigkeitsgebieten. Ausdrücklich nicht zum Abschuss ermächtigt werden Jagderlaubnisscheininhaber sowie Jagdgäste.
• Der Abschuss darf nur in einem bestimmten Zulassungsgebiet vorgenommen werden.
• Die Genehmigung erlischt in dem Moment, in dem ein weiterer Wolf im Zulassungsgebiet nachgewiesen wird.
• Im Falle eines Abschusses ist die zuständige Behörde (LLUR) sofort darüber zu unterrichten und das getötete Tier ist an diese zu übergeben.
Um sicherstellen zu können, dass die Jagdausübungsberechtigten sowie die Jagdschutzberechtigten sofort nach Erlegen des Wolfes beziehungsweise nach dem Nachweis eines weiteren Wolfes im Zulassungsgebiet über die Aussetzung der Allgemeinverfügung in Kenntnis gesetzt werden können, sind folgende weitere Bedingungen mit den Zulassungen der Allgemeinverfügung verbindlich verknüpft:
1. Diejenigen aus dem Kreis der Berechtigten, die sich die Option zur Teilnahme an der Entnahme erhalten oder über den Fortgang der Bemühungen informiert bleiben wollen, müssen eine persönliche E-Mail-Adresse hinterlegen, die in einen vertraulichen Verteiler aufgenommen wird.
2. Über diesen Verteiler müssen die Berechtigten auch während der Ausübung entsprechender Entnahmebemühungen jederzeit erreichbar sein (Smartphone), damit notwendige Informationen – z.B. die Aussetzung der Allgemeinverfügung im Nachgang zur gelungenen Entnahme des Wolfes bzw. im Falle des Nachweises eines zweiten Tieres – ohne zeitlichen Verzug übermittelt werden können.
3. Die Berechtigten haben in diesem Zusammenhang zu überprüfen, dass auch während entsprechender Entnahmebemühungen jederzeit ausreichend Empfang (Smartphone) zur Übermittlung dieser E-Mail-Nachrichten besteht.
Im Rahmen notwendig werdender Benachrichtigungen wird der E-Mail-Verteiler so gestaltet, dass die einzelnen Mitglieder für die Adressaten nicht erkennbar sind.
Das schleswig-holsteinische Wolfsmanagement wird die aufgrund der Allgemeinverfügung zur Entnahme Berechtigten im Rahmen einer Veranstaltung über die bisherigen Erfahrungen bei der Entnahme und sonstige zu beachtende Inhalte informieren.
Die bereits bestehende Entnahmegruppe bleibt unabhängig von der Allgemeinverfügung weiterhin auf Grundlage der artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung bestehen, wird jedoch vorrangig auf Flächen von Landesliegenschaften bzw. generell in Gebieten, in denen die durch die Allgemeinverfügung geregelten Maßnahmen nicht greifen können, innerhalb des für die Entnahme zugelassenen Gebiets eingesetzt werden. Darüber hinaus kann die Entnahmegruppe auch in Jagdbezirken, in denen die Jagdausübungsberechtigten ausdrücklich auf die Wahrnehmung ihrer Ermächtigung durch die Allgemeinverfügung verzichtet haben, in Abstimmung mit den Jagdausübungsberechtigten eingesetzt werden.
+++Wolfsprävention an Deichen: EU-Kommission bestätigt die angepassten Auflagen für den Herdenschutz
Umweltminister Jan Philipp Albrecht: „Das Gespräch mit der EU-Kommission gibt Rückenwind in unserem Umgang mit Herdenschutz an den Deichen“+++
KIEL/HANNOVER (02.10.19). Schleswig-Holsteins Umweltminister Jan Philipp Albrecht hat mit
Umweltminister Olaf Lies aus Niedersachsen gestern (1. Oktober) in Brüssel Gespräche über den Umgang mit dem Wolf in Deichgebieten mit der EU-Kommission geführt. Für alle Beteiligten ist klar, dass die Deiche für den Herdenschutz eine besondere Situation darstellen. „Das Gespräch mit der EU-Kommission gibt Rückenwind in unserem Umgang mit Herdenschutz an den Deichen“, sagte Albrecht nach dem Termin: „An den Deichen kann nicht der gleiche Herdenschutz wie im Binnenland geleistet werden. Das ist ein gutes Signal für die Halterinnen und Halter, die im Falle eines Wolfsrisses weiterhin ihre Ausgleichszahlungen erhalten können und weniger Zäunen müssen.“
Die Landesregierung hatte in Schleswig-Holstein zum 15. März 2019 die Kreise Pinneberg, Dithmarschen, Steinburg und Segeberg zu Wolfspräventionsgebieten erklärt. In diesen Gebieten müssen Herdentiere mit wolfsabweisenden Zäunen geschützt werden, um Ausgleichszahlungen für tote Tiere nach Rissvorfällen bekommen zu können. Für die Deiche gilt diese Regelung nicht, weil präventiver Herdenschutz auf den Deichen mit bisher entwickelten Methoden nicht verhältnismäßig ist. Bei dem Gespräch zwischen Olaf Lies, Jan Philipp Albrecht und der EU-Kommission gab es dazu Einvernehmen.
Einer generellen Forderung nach wolfsfreien Zonen in Küstenregionen erteilte die Kommission eine Absage und teilt damit die Einschätzung der Landesregierung. „Eine generelle Abschussgenehmigung von Wölfen ist in keiner Form von geltendem EU-Recht gedeckt. Vielmehr geht es darum, verhältnismäßigere Möglichkeiten des Herdenschutzes zu nutzen. Die EU-Kommission zeigte sich hier offen und will die Nutztierhalterinnen und -
halter zukünftig stärker unterstützen“, sagte Albrecht.
In Bezug auf die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zum Abschuss nutzte die Kommission die Gelegenheit, das bisherige Vorgehen von Schleswig-Holstein und Niedersachsen zu bestätigen. Die Kommission wies darauf hin, dass eine Ausnahmegenehmigung zwar auf ein Individuum beschränkt sein muss, in der Praxis ein möglicher Fehlabschluss aber trotz der erforderlichen Sorgfalt nie ganz ausgeschlossen werden kann.
+++Einbeziehung weiterer Jägerinnen und Jäger bei der Entnahme des Problemwolfs GW 924m
Umweltminister Jan Philipp Albrecht: „Wir arbeiten intensiv daran, den Abschuss des Problemwolfs zu erreichen“+++
KIEL(28.08.19). Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) plant, mit einer Allgemeinverfügung weitere Jägerinnen und Jäger aus den Kreisen Pinneberg und Steinburg bei der Entnahme des sogenannten Problemwolfs GW 924m einzubeziehen.
„Mit dieser Maßnahme wollen wir die Maßnahmen zum Abschuss von GW 924m effizienter gestalten und damit die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass die auch artenschutzrechtlich gebotene Entnahme des Tieres tatsächlich gelingt. Unsere bisherigen Bemühungen zur Entnahme des Wolfes waren trotz des großen Einsatzes aller Beteiligten bislang nicht erfolgreich. Wir arbeiten intensiv daran, den Abschuss des Problemwolfs zu erreichen“, sagte Umweltminister Jan Philipp Albrecht heute in Kiel.
Das Ministerium hatte am 31. Januar 2019 erstmals die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Entnahme des Wolfs GW 924m erteilt und eine Gruppe geeigneter Personen mit der Entnahme beauftragt. Die Genehmigung ist mehrfach verlängert worden und gilt bis heute. Da das Streifgebiet des Tieres sehr groß und nur sehr schwer abzudecken ist, gelang die Entnahme bislang nicht.
Die geplante Allgemeinverfügung soll folgende Eckpunkte berücksichtigen:
· Zum Abschuss ermächtigt werden sollen die Jagdausübungsberechtigten in ihren jeweiligen Revieren innerhalb des Gebietes, in denen GW 924m bejagt werden darf. Ausdrücklich nicht zum Abschuss ermächtigt werden sogenannte Begehungsscheininhaber.
· Der Abschuss darf nur in einem bestimmten Zulassungsgebiet vorgenommen werden.
· Die Genehmigung erlischt in dem Moment, in dem ein weiterer Wolf im Zulassungsgebiet nachgewiesen wird.
· Im Falle eines Abschusses sind die zuständigen Behörden sofort darüber zu unterrichten und das getötete Tier ist an diese zu übergeben.
Die durch die geplante Allgemeinverfügung zum Abschuss berechtigten Jägerinnen und Jäger sollen als Ergänzung zu den mit der Entnahme bislang betrauten Experten aktiv werden. Die Expertengruppe wird sich zukünftig auf Gebiete konzentrieren, in denen die durch Allgemeinverfügung geregelten Maßnahmen nicht greifen können.
Hintergrund:
Bei einer Allgemeinverfügung handelt es sich um einen speziellen Verwaltungsakt, der sich an einen genau beschriebenen Personenkreis richtet und eine Ausnahme von den artenschutzrechtlichen Bestimmungen auf der Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes ausspricht. Vor dem Erlass dieser Allgemeinverfügung müssen die nach Bundesnaturschutzgesetz anerkannten Naturschutzverbände angehört werden.
Nach Einleitung des gesetzlich vorgeschriebenen Anhörungsverfahrens werden die Naturschutzvereine zwei Wochen Zeit haben, Stellung zu der geplanten Regelung zu nehmen. Nach Auswertung dieser Stellungnahmen soll die Allgemeinverfügung durch die Veröffentlichung im schleswig-holsteinischen Amtsblatt in Kraft gesetzt werden.
+++ Wolf am 21.04.2019 auf Autobahn A1 bei Bad Oldesloe überfahren +++
(24.04.2019). Am 21.04.2019 wurde auf der Autobahn A1 bei Bad Oldesloe ein Wolf überfahren. Bei dem weiblichen Jungwolf handelt es sich um den siebten seit 2007 tot aufgefundenen Wolf in Schleswig-Holstein. Alle Wölfe kamen im Strassenverkehr ums Leben.
+++ Landesamt erneuert Entnahmegenehmigung für GW924m – Expertengruppe wird weiter verstärkt+++
KIEL (29.03.2019). Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) hat auf Antrag des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) die am 31. März auslaufende Entnahmegenehmigung für den Wolf GW924m verlängert. "Sollte es bis Sonntagabend nicht gelingen, den Problemwolf zu erlegen, werden wir die Bemühungen zum Abschuss weiter verstärken
", sagte Umweltminister Jan Philipp Albrecht heute (29. März). Die beauftragte Gruppe ausgewiesener Fachleute wird die Bejagung des Wolfes fortsetzen und bekommt dabei Unterstützung von weiteren Jagdexperten.
Die vom MELUND mit der Entnahme beauftragte Gruppe hat sich seit Februar intensiv darum bemüht, GW024m zu entnehmen. Eine Möglichkeit des Abschusses ergab sich daraus allerdings bislang nicht. Dies ist leider auch der erheblichen öffentlichen Aufmerksamkeit an dem Vorgang geschuldet. "Die Chance, ein bestimmtes, scheues und intelligentes Tier zu erlegen, wird durch die Aktivität von unterschiedlichsten Personen an den Sichtungsorten des Wolfs – in der Regel die Orte weiterer Nutztierrisse - nicht unbedingt erhöht. Wir haben von Anfang an darauf hingewiesen, dass eine Entnahme einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Auch für erfahrene Fachleute ist der Abschuss eines Wolfes alles andere als einfach
", sagte Albrecht.
Die erneute Verlängerung der Genehmigung erfolgt unbefristet. Sollte ein weiterer Wolf in der Region registriert werden, erlischt die erteilte Genehmigung automatisch. Das weitere Vorgehen würde dann vom MELUND erneut geprüft werden müssen.
+++Land verstärkt Wolfsmanagement und fördert zusätzliche Präventionsmaßnahmen+++
KIEL (13.02.19). Das Umwelt- und Landwirtschaftsministerium stellte heute (13. Februar) seine Pläne
zur Verbesserung des Herdenschutzes und Erweiterung des Wolfsmanagements vor.
Durch personelle Verstärkung im Wolfsmanagement beim Landesamt für Landwirtschaft,
Umwelt und ländliche Räume (LLUR) und Auslagerung von organisatorischen Aufgaben
an externe Dienstleister soll den wachsenden Aufgaben des Wolfsmanagements
Rechnung getragen werden.
Zudem soll in den Kreisen, in denen Wölfe als resident eingestuft werden müssen und mit
wiederkehrenden Rissen zu rechnen ist, ein dauerhafter Herdenschutz zunächst bei
großen oder besonders gefährdeten schafhaltenden Betrieben vom Ministerium finanziert
werden. So können mit begrenzten Finanzmitteln die Betriebe erreicht werden, denen ein
Großteil der Schafe gehört. Umwelt- und Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht sagt
dazu: „Es ist weiterhin richtig, dass auch dem streng geschützten Wolf klare Grenzen
gesetzt werden. Um die Entwicklung weiterer Problemwölfe zu verhindern, müssen wir
dafür gerade bei dem weiteren Ausbau des Herdenschutzes dranbleiben. Es muss allen
klar sein, dass die Genehmigung zum Abschuss des Problemwolfes eine Ausnahme ist,
die auf keinen Fall zur Regel werden kann und wird. Neben den bisher zur Verfügung
gestellten Herdenschutzpaketen soll daher nun an bestimmten Präventionsschwerpunkten
in dauerhafte Herdenschutzzäune investiert werden. Das kann aber nicht auf einen Schlag
umgesetzt werden, sondern wird schrittweise geschehen.“
Angesichts der teilweise neuen Erkenntnisse über einzelne Wölfe in den Kreisen
Dithmarschen, Pinneberg, Steinburg und Segeberg gelten diese Kreise als besondere
Präventionsschwerpunkte, in denen zeitnah der Übergriff von Wölfen auf Nutztiere
verhindert werden soll. „Das dauerhafte Leben mit Wölfen stellt die Halterinnen und Halter
vor eine neue Herausforderung, deshalb werden wir in den besonders und dauerhaft
betroffenen Kreisen durch eine neue Konzeption von Wolfspräventionsgebieten die
Möglichkeiten für intensive und langfristige Herdenschutzmaßnahmen eröffnen“, erklärt
Minister Albrecht. Deich- und Deichvorlandbereiche bleiben in diesen Kreisen von den
Regelungen ausgenommen. Hier wird auch weiterhin ohne Präventionsleistung die
vorgesehenen Ausgleichszahlungen bei Rissen geleistet werden. Für tragfähige Lösungen
an Deichen stimmt sich das Ministerium gemeinsam mit Niedersachsen und dem Bund
eng ab. „Gerade in Wolfspräventionsgebieten brauchen wir die Mithilfe insbesondere der
Schafthalterinnen und Schafhalter. Wenn nicht gezäunt wird, ist die Wahrscheinlichkeit,
dass sich ein Wolf niederlässt und sich auf Schafe spezialisiert, deutlich höher. Hier
müssen wir schrittweise weiterkommen“, so Minister Albrecht.
In Wolfspräventionsgebieten werden weiterhin mobile und temporäre Herdenschutzpakete
an Schafhalter kostenfrei verliehen, da die Finanzierung von dauerhaftem Schutz
kurzfristig nicht allen Betrieben zu Gute kommen kann. Bestehen blieben auch die
Ausgleichszahlungen bei Rissereignissen, wenn Herdenschutzmaßnahmen lang- oder
kurzfristiger Art beantragt oder umgesetzt wurden. „Wir werden sicherstellen, dass den
Aspekten der Weidetierhaltung und des Naturschutzes auch im Rahmen der dauerhaften
Wolfs-Präventionsmaßnahmen Rechnung getragen wird. Dennoch brauchen wir mehr
Engagement beim Herdenschutz, um die Spezialisierung von Wölfen auf Nutztiere zu
verhindern und zu einer echten Koexistenz zu gelangen“, sagte Albrecht.
Hintergrund:
Die Schafshalterinnen und – Halter in den betroffenen Gebieten können ab sofort einen
formlosen Antrag auf Präventionsförderung an das MELUND an
wolfspraevention@melund.landsh.de stellen.
Die neusten eingetroffenen Individualisierungen von Rissproben zeigen, dass für die
Rissvorfälle in Dithmarschen ein neuer Wolf (GW900m) aus Dänemark verantwortlich ist.
Er ist dort im Zeitraum vom 12.01.2019 bis zum 29.01.2019 für acht Rissvorfälle
verantwortlich. Fünf Untersuchungsergebnisse aus Dithmarschen stehen noch aus. Der
Wolf GW924m in Pinneberg /Steinburg und die Wölfin GW1120f in Segeberg gelten als
resident. Neben dem Wolf GW1101m, der das letzte Mail im Dezember 2018 bei Dagebüll
nachgewiesen wurde, ist nun auch GW900m (Dithmarschen) kurz davor als resident
eingestuft zu werden.
Liste der Rissvorfälle in Dithmarschen
Ort | Datum | Kreis | Zäunung* | Riss | Genetik |
Nübbel | 12.01.2019 | RD | | Nutztierriss (Schafe) | GW 900m |
Eggstedt | 13.01.19 | HEI | | Nutztierriss (Schaf) | GW 900m |
Kuden/ Epenwöhrden | 14.01.2019 | HEI | | Nutztierriss (Schaf) | GW 900m |
Kuden | 14.01.2019 | HEI | | Nutztierriss (Schaf) | Hund |
Eggstedt | 14.01.2019 | HEI | | Nutztierriss (Schaf) | HW01 |
Hopen/Epenwöhrden | 16.01.2019 | HEI | | Nutztierriss (Schafe) | GW 900m |
Brickeln/Großenrade | 17.01.2019 | HEI | | Nutztierriss (Schafe) | GW 900m |
Großenrade | 17.01.19 | HEI | | Nutztierriss (Schafe) | GW 900m |
Bargenstedt | 18.01.2019 | HEI | | Nutztierriss (Schaf) | GW 900m |
Burg | 19.01.19 | HEI | | Kalbskadaver | Hund |
Wolmersdorf | 20.01.19 | HEI | | Nutztierriss (Schaf) | GW 900m |
Trensbüttel | 21.01.19 | HEI | | Nutztierriss (Schaf) | HW01 |
Dörpling | 23.01.19 | HEI | | Nutztierriss (Schaf) | HW01 |
Odderade | 23.01.19 | HEI | | Nutztierriss (Schaf) | kein verwertbares Ergebnis |
Dellstedt | 25.01.19 | HEI | | Nutztierriss (Schaf) | HW01 |
Hollingstedt | 26.01.19 | HEI | | Nutztierriss (Schaf) | Hund |
Gudendorf | 28.01.19 | HEI | | Nutztierriss (Schaf) | HW01 |
Rethwisch | 28.01.19 | IZ | | Nutztierriss (Schaf) | HW01 |
Buchholz | 29.01.19 | HEI | | Nutztierriss (Schaf) | HW01 |
*(Zäunung nur ausgefüllt wenn wolfssicher)
Schafdichte in den vier Kreisen:
Kreis | Betriebe [n] / % SH | Schafe [n] / % SH |
Dithmarschen | 241/ 15,3% | 62366 / 30,3 % |
Steinburg | 104/ 6,6% | 10020/ 4,9% |
Pinneberg | 55/ 3,5% | 10017/ 4,9% |
Segeberg | 72/ 4,6% | 2943/ 1,4% |
+++ Jungwölfe wieder auf Wanderschaft / Ranzzeit der Wölfe +++
Eekholt (12.02.2019). Im Alter von 6 bis 22 Monaten beginnen die im Vorjahr geborenen Jungwölfe mit Ihrer Abwanderung von Ihrem Rudel auf der Suche nach einem geeigneten Revier („Dispersal“).
Die meisten Wölfe bleiben dabei in der näheren Umgebung in einem Umkreis von ca. 50 km von ihrem Geburtsort. Einzelne Wölfe – sog. Fernwanderer – legen aber deutlich größere Entfernungen zurück und wandern bis zu 70 km am Tag. Insgesamt werden dabei Strecken von mehreren hundert Kilometern bis hin zu über 1.000 km zurückgelegt. Dies konnte durch Besenderung oder durch Auswertungen von Genetikproben nachgewiesen werden.
Im Frühjahr kam es in den vergangenen Jahren deshalb zu einer Häufung von Sichtungen und auch Nachweisen von Wölfen auch in Schleswig-Holstein.
Für den Fall einer Begegnung mit einem Wolf haben wir Antworten auf einige häufige Fragen zusammengestellt.
Neben den Jungwölfen auf der Suche nach einem geeigneten Revier sind in den ersten Monaten eines Jahres Altwölfe unterwegs auf der Suche nach einem geeigneten Partner. Während der Paarungszeit der Wölfe (Ranzzeit von Januar bis März) ist deshalb auch mit der Wanderung von Altwölfen zu rechnen, die sich zumindest vorübergehend in Schleswig-Holstein aufhalten können.
Aufgrund der zahlreichen Straßen kamen im Frühjahr immer wieder Wölfe in Schleswig-Holstein im Straßenverkehr ums Leben (23.04.2007, 01.04.2013, 26.04.2014, 10.03.2015, 06.03.2017, 12.05.2018. In allen Fällen handelte es sich um Jungwölfe.
In der nächsten Zeit ist aus unserer Sicht wieder vermehrt mit Sichtungen von Wölfen in Schleswig-Holstein zu rechen. Bitte melden Sie Wolfshinweise per Mail (wolfsbetreuer@wildpark-eekholt.de ), über unser Kontaktformular oder telefonisch unter der Wolfshotline (0174-6330335), damit sie von den ehrenamtlichen Wolfsbetreuer weiter bearbeitet werden können.
Außerdem bitten wir um besondere Vorsicht im Straßenverkehr insbesondere nachts sowie in der Dämmerungszeit am Abend und am Morgen. Falls es zu einem Unfall kommen sollte, melden Sie ihn bitte an die nächstgelegene Polizeidienststelle und informieren das Wolfsmanagement.
+++Ausnahmegenehmigung für Entnahme eines Wolfes erteilt+++
Kiel (31.01.19. Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) hat am
heutigen Donnerstag (31.01.2019) einen Antrag auf Entnahme des Problemwolfes
GW924m genehmigt. Diese Ausnahmegenehmigung erfolgt auf der Grundlage des
Bundesnaturschutzgesetzes. Nach Eingang von Anträgen aus der Region und intensiver
rechtlicher Prüfung hat das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur
und Digitalisierung schließlich einen eigenen Antrag gestellt, weil in diesem Fall ein
koordiniertes staatliches Handeln notwendig ist. „Nach intensiver Prüfung halten wir dieses
Vorgehen im vorliegenden Fall für erforderlich, um die Last von den Betroffenen vor Ort zu
nehmen und eine bestmögliche Koordination sowie fachliche hohe Expertise der mit der
Entnahme betrauten Personen zu erreichen, die über einen Jagdschein verfügen müssen.
Diese Aufgabe ist doppelt schwer – weder schön, noch einfach“, sagte Umweltminister
Jan Philipp Albrecht.
Nach der Bestätigung von mittlerweile acht Wolfsrissen auf Flächen, die über einen
empfohlenen Herdenschutz verfügten, sind mehrere Anträge auf Entnahme des Wolfes
GW924m gestellt worden. In sechs der acht Fälle wurde bisher durch DNA-Analysen
bestätigt, dass GW924m der Verursacher der Risse war. Zum Ergebnis der Prüfung sagt
Albrecht: „Der Entscheidung ging eine umfassende fachliche und rechtliche Prüfung
voraus. Trotz des strengen Artenschutzes sind im vorliegenden Fall angesichts der
umfassend ergriffenen Präventionsmaßnahmen und der drohenden, erheblichen
wirtschaftlichen Schäden Umstände gegeben, die einen ausnahmsweisen Abschuss
dieses Wolfes erlauben. Es besteht zudem die Gefahr, dass der Wolf sein Verhalten an
Nachkommen weitergibt und damit die Risszahlen trotz umfassender
Herdenschutzmaßnahmen deutlich steigen. Das wäre letztlich auch ein Problem für die
Akzeptanz des Wolfes und den Artenschutz.“
Wie bereits im Vorfeld Seitens des MELUND für einen solchen Fall angekündigt, ist die
Genehmigung zur Entnahme zunächst zeitlich und räumlich begrenzt. „Eine Gruppe
ausgewiesener Fachleute unter intensiver Einbeziehung des Landesjagdverbandes
Schleswig-Holstein wird nun mit der schwierigen Aufgabe betraut den Wolf zu erlegen.
Dabei ist es mir wichtig zu betonen, dass mit der Genehmigung nicht gewährleistet ist,
dass der Abschuss des Wolfes auch tatsächlich gelingt. Es handelt sich um eine sehr
komplexe Aufgabe. Eine Entnahme kann nicht auf Knopfdruck erfolgen. Ziel aller
ergriffenen Maßnahmen ist weiterhin die Koexistenz von Wolf und Mensch in der
Kulturlandschaft zu ermöglichen. Um dies zu erreichen, setzen wir bei der Umsetzung von
Präventionsmaßnahmen weiterhin auf die Unterstützung von Nutztierhalterinnen und
Nutztierhalter und werden zeitnah eine Weiterentwicklung unseres bisherigen
Wolfsmanagements vorlegen“, ergänzt Albrecht.
+++Ergebnisse zur Überwindung eines empfohlenen Herdenschutzzaunes im Kreis Pinneberg liegen vor+++
KIEL(22.01.19). Seit dem 28. November 2018 wurden acht Rissvorfälle im Kreis Pinneberg
registriert, in denen Schäferinnen und Schäfer empfohlene Herdenschutzzäune
ordnungsgemäß aufgestellt hatten, diese aber überwunden wurden.
Die durch das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und
Digitalisierung (MELUND) in Auftrag gegebenen genetischen Untersuchungen zur Klärung
des Verursachers haben nun ergeben, dass in sechs dieser Fälle ein Wolf mit dem
Haplotyp HW01 aktiv gewesen ist. Die Untersuchungen zu den verbleibenden zwei Fällen
sind derzeit noch nicht abgeschlossen. „Es hat sich bestätigt, was wir ohnehin vermutet
haben: die Risse gehen auf das Konto des Wolfs“, sagte Umweltstaatssekretärin Anke
Erdmann.
Zudem liegt dem MELUND ein Antrag auf Entnahme des Wolfes vor. „Wir gehen davon
aus, dass wir den Antrag genehmigen können, derzeit prüfen wir letzte Fragen. Zudem
stehen wir mit der Landesjägerschaft bei der Suche nach geeigneten Jägerinnen und
Jägern für diese schwierige Aufgabe in enger Abstimmung. Die Landesjägerschaft hat uns
zugesagt bis Ende dieser Woche eine Rückmeldung zu geben, ob sie geeignete Jäger
benennen kann“, so Erdmann.
Erstmals wurde ein geeigneter Herdenschutzzaun am 28. November 2018 im Kreis
Steinburg durch einen Wolf überwunden. Hier liegen bereits Information zu dem
verursachenden Einzeltier vor – es handelte sich um den Wolf GW924m, der sich seit dem
Juni 2018 nachweislich in dem Gebiet der Kreise Pinneberg und Steinburg aufhält und von
dem das MELUND 17 genetische Einzelnachweise vorliegen. Hinweise auf andere Wölfe
in dem entsprechenden Gebiet sind dem MELUND nicht bekannt.
Darüber hinaus wird aktuell noch an einer genetischen Identifizierung des Einzeltieres,
einer sogenannten Individualisierung, gearbeitet. Die Ergebnisse werden in circa drei
Wochen erwartet.
Weitere Informationen und FAQ finden Sie auf unserer Homepage unter
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/A/artenschutz/wolfsmanagement.html
Hintergrund:
Lfd. Nr. | Datum | Ort | Riss_Art | Verursacher |
1 | 28.11.2018 | Westerhorn (PI) | Schaf | HW01/GW924m |
2 | 28.12.2018 | Hemdingen (PI) | Schaf | HW01 |
3 | 02.01.2019 | Bilsen (PI) | Schaf | HW01 |
4 | 02.01.2019 | Bilsen (PI) | Schaf | HW01 |
5 | 05.01.2019 | Ellerhoop (PI) | Schaf | HW01 |
6 | 07.01.2019 | Hemdingen (PI) | Schaf | HW01 |
7 | 12.01.2019 | Westerhorn (PI) | Schaf | ??? |
8 | 14.01.2019 | Heede (PI) | Schaf | ??? |
+++Hintergrundinformationen zur Überwindung wolfssicherer Zäune+++
KIEL (16.01.19). Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) hat Hintergrundinformationen zu den Rissvorfällen zur Jahreswende veröffentlicht. Die vollständige Information liegt hier vor.
+++Ministerium untersucht Rissvorfälle hinter wolfssicheren Zäunen+++
KIEL (04.01.19). Zwischen dem 28. Dezember 2018 und dem 2. Januar 2019 wurden in Hemdingen und Bilsen im Kreis Pinneberg insgesamt drei Rissvorfälle hinter wolfssicheren Zäunen gemeldet. Derzeit überprüft das Ministerium, ob es sich bei dem Verursacher um einen Wolf handelt.
„Wir haben die ersten Schritte zur Überprüfung der Risse eingeleitet und nehmen die Angelegenheit sehr ernst. Die drei Zäune waren vorbildlich und wolfssicher aufgebaut, so dass von Seiten der Halterinnen und Halter alles im Sinne der Wolfsprävention geleistet wurde. Es deutet vieles darauf hin, dass es sich hier um Wolfsrisse handelt. Damit würde auf Grund der mehrfachen Überwindung wolfssicherer Zäune die Ausnahmeregelung im Naturschutzgesetz greifen, nach der ein Antrag auf Abschuss des Wolfs gestellt werden kann. Da es sich beim Wolf um eine streng geschützte Art handelt, brauchen wir dafür einen sicheren Nachweis, dass es sich tatsächlich um einen Wolf gehandelt hat“, sagte der Umweltminister Jan Philipp Albrecht.
Die wissenschaftlichen Untersuchungsergebnisse werden in zwei bis drei Wochen erwartet und lassen sich aus technischen Gründen nicht weiter beschleunigen. Grundsätzlich steht der Wolf in der gesamten EU unter strengem Artenschutz. Wölfe, die lernen, wolfssichere Zäune zu überwinden gelten jedoch als sogenannte Problemwölfe, bei denen ein Antrag auf Abschuss gestellt werden kann. „Bei dem vorliegenden Verdacht ist die vorgefundene Sachlage ziemlich klar und wir stellen uns im Falle eines Wolfsnachweises auf einen solchen Antrag ein“, so Minister Albrecht. Problemwölfe sind nicht nur für die Nutztierhalterinnen und -halter ein Problem. Wölfe, die sich auf Nutztiere spezialisieren, gefährden aus Sicht des Ministeriums auch das Ziel des Artenschutzes, die Koexistenz von Wolf und Mensch in der Kulturlandschaft zu erreichen.
„Wolfssichere Zäune werden in aller Regel nicht überwunden und sind daher auch weiterhin die beste Präventionsmaßnahme gegen Wolfsrisse. Sie bieten jedoch keinen einhundertprozentigen Schutz, weshalb es auch die Ausnahmeregelung für den Abschuss von Problemwölfen gibt. Aus diesem Grund haben wir hierfür klare Kriterien und Verfahren festgelegt. Sollte sich unser Verdacht bestätigen, werden wir also handeln und ein entsprechendes Verfahren gemeinsam mit allen Beteiligten zügig und rechtssicher durchführen können“, konkretisiert der Minister.
Hintergrund:
Am 28. Dezember 2018 kam es in Hemdingen hinter einem 108 cm hohen und damit wolfssicheren Flexinetz-Zaun mit 8500 V zu drei verletzten Schafen, von denen zwei später euthanasiert werden mussten.
Am 2. Januar 2019 kam es zu zwei Vorfällen in Bilsen. Beide Fälle fanden ebenfalls hinter einem 108 cm hohen Flexinetz-Zaun mit 8500 V statt. Im ersten Fall wurde ein Schaf verletzt, das später euthanasiert werden musste. Im zweiten Fall wurde das Schaf verletzt
Sollte ein Antrag auf Entnahme gestellt und genehmigt werden, können die Antragsteller eine oder einen Jagdscheininhaberin und -inhaber für ein begrenztes Gebiet und einen bestimmten Zeitraum mit der Tötung des Wolfs beauftragen.
Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang auch, dass es am 27. Dezember 2018 ebenfalls in Hemdingen hinter einem 90 cm hohen, und damit nicht wolfssicheren, Flexinetz-Zaun mit 3500 V zur Verletzung von einem und Tod von zwei Schafen kam. Die Herde ist aus der Zäunung ausgebrochen.
+++Wolfsnachweise in SH von August bis November 2018+++
FLINTBEK(27.11.18) Auch in den letzten Monaten gab es weiterhin im Vergleich zu den Vorjahren ungewöhnlich viele Wolfsnachweise. Diese erfolgten vor allem in den Kreisen Pinneberg und Steinburg. Dabei wurde dort mehrfach ein Wolfsrüde des letzten Jahres aus dem dänischen Rudel bei Ulfborg nachgewiesen (GW 924m). In einer Reihe weiterer Fälle konnte bisher nur der genetische Typ HW 01 ermittelt werden – der in Mitteleuropa häufigste. Die mögliche weitergehende Bestimmung bis zum Individuum erfolgt noch im Nationalen Referenzlabor Senckenberg in Gelnhausen.
Bei zwei der schon in der letzten Pressemeldung vom 21.09. genannten Meldungen „Wolf HW 01“ erfolgte zwischenzeitlich der individuelle Nachweis: der Schafriss bei Quickborn-Renzel (PI, 22.08.) geht auf das Konto von GW 924m, der bei Koldenbüttel (NF, 27.08.) auf das des Bruders GW 932m. Die neuen Nachweise im Einzelnen:
Kreis Dithmarschen
Rehriss bei Krempel am 10.09. – HW01
Kreis Nordfriesland Schafriss am 23.09. bei Tetenbüll und am 07.11. bei Neukirchen - HW01
Kreis Pinneberg
8 Schafsrisse und ein Kalbsriss im September/Oktober: am 18./19.09. (HW 01), 26.09. (Rüde GW 924m) und 19.10. bei Osterhorn (HW 01). Bei Barmstedt am 03.10. (Kalb, GW 924m). Bei Brande-Hörnerkirchen am 26.10., bei Haseldorf am 27.10. sowie bei Lutzhorn und Ellerhoop am 29.10. und bei Langeln am 06.11.. Die fünf letzten Fälle sind bisher als HW01 klassifiziert, das Ergebnis der Individualisierung steht noch aus – genauso wie bei den weiteren unten mit Ergebnis HW01.
Kreis Steinburg 10 Nutztierrisse zwischen Ende September und Anfang November; davon einmal Rind (bei Rethwisch vom 11.10. - HW01), alle anderen waren Schafrisse: bei Westerhorn am 26.09. (dieser und die beiden nächsten GW 924m), bei Westermoor am 29.09., bei Breitenberg am 29.09. Nachweis HW01 bei Rissen bei Mühlenbarbek am 03.10., bei Wrist-Stellau am 04.10. sowie bei Moordieck am 25. und 26.10. sowie am 03. und 04.11.. Zudem ein Fotofallennachweis von einem Wolf bei Moordieck gestern 26.11.
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Kalbsriss bei Oldenbüttel am 02.10. und Schafrisse bei Timmaspe am 22.10., bei Brammer am 02.11., bei Bargstall am 03.11. und bei Friedrichsholm am 05.11. - alle HW01.
Kreis Schleswig-Flensburg
Ein Schafriss bei Groß Rheide am 04.11.; ein Rehriss bei Tetenhusen am 30.10. war auf einen Hund zurückzuführen.
Kreis Segeberg Rehriss vom 10.09. bei Groß Niendorf, Wolf HW01.
Kreis Stormarn
Losungsfund bei Eichede am 27.09. – HW01
Noch ein spätes Ergebnis zur Individualisierung: das erste Wiederauftreten eines Wolfes in SH war ja 2007 - ein Wolf-Totfund aufgrund eines Verkehrsunfalles bei Süsel im Landkreis Ostholstein. Dort konnte jetzt im Senckenberg-Institut festgestellt werden, dass dies der Wolf GW 1076m aus Sachsen (Nochten) war.
Alle Nutztierrisse erfolgten außerhalb einer vom Land zur Verfügung gestellten wolfssicheren Einzäunung. Seit 28.08. ist auf Eiderstedt nur noch der eine oben genannte Nutztierriss auf einen Wolf zurückzuführen (zum Vergleich: zwischen dem 26.07. und 27.08. wurde 14mal ein Wolf an Schafrissen nachgewiesen, davon 6mal der Rüde GW 932m). Das kann bedeuten, dass dieser nicht mehr auf Eiderstedt unterwegs ist.
Alle genannten Nachweise wurden von dem für Schleswig-Holstein zuständigen Wolfsexperten, Herrn Dr. Stier von der TU Dresden, auf Grundlage der zur Verfügung stehenden Informationen als C1-Nachweise (eindeutiger Nachweis) klassifiziert. Seit dem ersten Wiederauftreten der Art im Jahr 2007 konnten bis heute 136 C1-Nachweise der Art in Schleswig-Holstein erbracht werden. Im aktuellen sogenannten „Wolfsmonitoringjahr“ (1.5.18 bis 30.04.19) sind es bisher 90 C1-Nachweise. Insgesamt sind seit Auftreten des Wolfes 89 Nutztierrissereignisse festgestellt worden, davon allein 67 in diesem Jahr.
Neu ist zudem, dass wir inzwischen von einzelnen residenten Tieren in SH ausgehen können. Definiert ist dies über immer wiederkehrende Nachweise eines Tieres über mind. 6 Monate: dies gilt seit dem 9.11. für den Kreis Segeberg, seit dem 11.11. für Steinburg/Pinneberg. Dies hat allerdings erstmal keine direkten Auswirkungen oder Konsequenzen.
+++ Weitere Wolfsnachweise in SH von Juli bis Anfang September 2018 +++
FLINTBEK (21.09.18) Auch in den letzten beiden Monaten gab es weiterhin im Vergleich zu den Vorjahren ungewöhnlich viele Wolfsnachweise. Diese erfolgten vor allem in den Kreisen Segeberg (SE) und Pinneberg (PI) sowie von der Halbinsel Eiderstedt im Kreis Nordfriesland. Dabei wurde in SE und PI mehrfach ein Wolfsrüde des letzten Jahres aus dem dänischen Rudel bei Ulfborg nachgewiesen (GW 924m), auf Eiderstedt mehrfach ein Bruder aus diesem Rudel (GW 932m), das insgesamt 8 Jungtiere umfasste.
In einer Reihe weiterer Fälle konnte nur der genetische Typ HW 01 ermittelt werden – der in Mitteleuropa häufigste. Dies kann an der in den Fällen unzureichenden Probenqualität begründet sein – die weitergehende Bestimmung bis zum Individuum erfordert eine ausreichende Menge sehr frischen Speichels – oder auch darin, dass im Bereich SE/PI noch ein drittes Tier unterwegs ist. Zwei Fähen aus dem Rudel wurden im Mai dieses Jahres nachgewiesen, eine davon wurde in der Nähe von Tornesch bei einem Verkehrsunfall getötet.
Bei einigen der schon in der letzten Pressemeldung vom 06.08. genannten Meldungen „Wolf HW 01“ erfolgte zwischenzeitlich der individuelle Nachweis: die Risse vom 12. und 16.07. bei Oldenswort sowie am 19.07. bei Uelvesbüll gehen auf das Konto von GW 932m, der am 14.07. bei Heidmoor (SE) auf das des Bruders GW 924m.
Die neuen Nachweise im Einzelnen:
Kreis Segeberg: Sichtung eines Wolfes bei Nahe am 28.08.; Fotofallenbild bei Heidmühlen am 02.09. und Video aus dem Bereich von Sülfeld am 09.09.
Kreis Pinneberg: 5 Schafrisse: bei Brande-Hörnerkirchen am 23.07. und 05.08., bei Langeln am 28.07. und bei Westerhorn am 08.08.. Bei den Rissen am 05. und 08.08. lautet der Nachweis „Wolf HW 01“, bei den beiden anderen ist es der Rüde GW 924m. Beim Riss bei Quickborn Renzel am 22.08. steht eine eventuelle Individualisierung noch aus.
Kreis Nordfriesland: Auf Eiderstedt wurde zwischen dem 26.07. und 27.08. 14mal ein Wolf an Schafrissen nachgewiesen, davon 9mal HW 01 und 6mal die Individualisierung GW 932m. Bei einem Schafriss im Tümlauer Koog am 11.08. wurde ein Hund nachgewiesen.
Alle Nutztierrisse erfolgten außerhalb einer der vom Land eingerichteten wolfssicheren Einzäunungen. Der
letzte gemeldete Nutztierriss von Eiderstedt war am 28.08.18 – in den letzten gut 3 Wochen ist kein weiterer
gemeldet worden. Das kann bedeuten, dass der Rüde GW 932m nicht mehr auf Eiderstedt unterwegs ist.
Alle genannten Nachweise wurden von dem für Schleswig-Holstein zuständigen Wolfsexperten, Herrn Dr.
Stier von der TU Dresden, auf der Grundlage der zur Verfügung stehenden Informationen als C1-Nachweise
(eindeutiger Nachweis) klassifiziert. Seit dem ersten Wiederauftreten der Art im Jahr 2007 konnten bis heute
105 C1-Nachweise der Art in Schleswig-Holstein erbracht werden. Im aktuellen sogenannten
„Wolfsmonitoringjahr“ (1.5.18 bis 30.04.19) sind es bisher 57 C1-Nachweise.
+++ Weitere Wolfsnachweise in SH aus Juni/Juli 2018 +++
FLINTBEK (06.08.2018) In den letzten drei Monaten wurden im Vergleich zu den Vorjahren ungewöhnlich viele Wolfsnachweise erbracht. Die Gründe für diese Häufung von Nachweisen könnten in dem Umstand liegen, dass im vergangenen Jahr in Dänemark in der Nähe der Ortschaft Ulfborg in einem Wolfsrudel acht Welpen geboren wurden, die in diesem Jahr damit begonnen haben, ihr Rudel zu verlassen, um Geschlechtspartner und geeignete Lebensräume zur Gründung eines eigenen Rudels zu finden. Zumindest einige dieser Tiere sind auch in Schleswig-Holstein nachgewiesen worden.
Zwar konnte im Falle genetischer Untersuchungen in den meisten Fällen lediglich der genetische Typ HW01 ermittelt werden – der in Mitteleuropa häufigste. Aufgrund des Nachweises von zuerst drei – inzwischen vier - dänischen Welpen kann zumindest vermutet werden, dass diese Tiere für den auffälligen Anstieg der Nachweise im Verlauf des Mai/Juni verantwortlich sind. Dabei wurde eine Fähe (GW930f) im Zusammenhang mit einem Nutztierriss Anfang Mai in Dithmarschen registriert. Ein zweites Weibchen aus dem Rudel (GW931f) wurde am 12. Mai in der Nähe der Autobahnauffahrt Tornesch bei einem Verkehrsunfall getötet.
Das dritte Tier aus dem Rudel (GW932m - Männchen) wurde im Zusammenhang mit drei Nutztierrissen im Mai und Juni in den Kreisen Rendsburg-Eckernförde, Pinneberg und Kreis Nordfriesland (Eiderstedt) nachgewiesen. Hier liegen nun neue Nachweise vor: Zwei weitere Schafrisse im Landkreis Nordfriesland (19.06. bei Osterhever, 22.06. bei Tetenbüll) sowie einer bei Kollmar im Landkreis Steinburg am 29.06. gehen auf sein Konto.
Nun konnte ein viertes Jungtier von 2017 aus dem „Ulfborg-Rudel“ in Dänemark nachgewiesen werden. Die genetische Untersuchung ergab, dass sowohl der Schafriss bei Hamburg-Schnelsen am 08.07. als auch der am 17.07. bei Lutzhorn im Landkreis Pinneberg auf den Wolf GW924m (Rüde) zurückzuführen ist.
Gegenwärtig kann trotz der oben aufgeführten Informationen nicht sicher gesagt werden, wie viele Tiere sich derzeit in Schleswig-Holstein aufhalten und ob es sich tatsächlich nur um die vermuteten dänischen Tiere handelt.
Folgende weitere Wolfsnachweise (HW01, zudem ein Fotonachweis) gelangen im Verlauf des Juni/Juli – ausschließlich in den Landkreisen Segeberg und Nordfriesland:
Kreis Segeberg Am 14.07. Schafrisse bei Heidmoor, am 31.07. Sichtung (Foto) eines Wolfes bei Todesfelde/Vosshöhlen.
Kreis Nordfriesland In Tetenbüll wurden am 02. und 23.07., in Oldenswort am 09., 12., 17. und 19.07. ein Wolf HW01 an Schafrissen nachgewiesen.
In drei weiteren Fällen wurde aufgrund der genetischen Untersuchungen ein Hund (Oldenswort 16.07., Breklum 04.07., Westerhever 05.07.) nachgewiesen.
Alle genannten Nachweise wurden von dem für Schleswig-Holstein zuständigen Wolfsexperten, Herrn Dr. Stier von der TU Dresden, auf der Grundlage der zur Verfügung stehenden Informationen als C1-Nachweise (eindeutiger Nachweis) klassifiziert. Seit dem ersten Wiederauftreten der Art im Jahr 2007 konnten bis heute 94 Nachweise (C1 und C2) der Art in Schleswig-Holstein erbracht werden. Im aktuellen sogenannten „Wolfsmonitoringjahr“ (1.5.18 bis 30.04.19) sind es bisher 42 C1-Nachweise.
+++ Wolfsnachweise aus dem Juni 2018 +++
FLINTBEK (18.07.2018) Im Verlauf des Juni wurden im Vergleich zu den Vorjahren ungewöhnlich viele Wolfsnachweise erbracht. Die Gründe für diese ungewöhnliche Häufung von Nachweisen könnten in dem Umstand liegen, dass im vergangenen Jahr in Dänemark in der Nähe der Ortschaft Ulfborg in einem Wolfsrudel acht Welpen geboren wurden, die in diesem Jahr damit begonnen haben, ihr Rudel zu verlassen, um Geschlechtspartner und geeignete Lebensräume zur Gründung eines eigenen Rudels zu finden. Zumindest einige dieser Tiere sind auch in Schleswig-Holstein nachgewiesen worden.
Zwar konnte im Falle genetischer Untersuchungen in den meisten Fällen lediglich der Haplotyp HW01 ermittelt werden – der in Mitteleuropa häufigste -, aufgrund des Nachweises von mindestens drei dänischen Welpen kann zumindest vermutet werden, dass diese Tiere für den auffälligen Anstieg der Nachweise im Verlauf des Juni verantwortlich sind. Es konnten bislang die im Folgenden aufgeführten dänischen Jungwölfe in Schleswig-Holstein nachgewiesen werden:
1. GW930f (Weibchen) wurde im Zusammenhang mit einem Nutztierriss am 8. Mai 2018 in Dithmarschen registriert.
2. GW931f (Weibchen) wurde am 12. Mai 2018 in der Nähe der Autobahnauffahrt Tornesch bei einem Verkehrsunfall getötet.
3. GW932m (Männchen) wurde im Zusammenhang mit Nutztierrissen am 6. und 11 Mai 2018 in den Kreisen Rendsburg-Eckernförde und Pinneberg sowie am 7. Juni 2018 im Kreis Nordfriesland (Eiderstedt) nachgewiesen.
Gegenwärtig kann trotz der oben aufgeführten Informationen nicht sicher gesagt werden, wie viele Tiere sich derzeit in Schleswig-Holstein aufhalten und ob es sich tatsächlich nur um die vermuteten dänischen Tiere handelt.
Folgende Wolfsnachweise gelangen im Verlauf des Juni in den aufgeführten Landkreisen:
1. Kreis Segeberg Am 9. Juni 2018 wurde ein Wolf im Rahmen genetischer Untersuchungen als Verursacher eines Rehrisses bei Hartenholm ermittelt. Am 11. Juni 2018 konnte ein Wolf einmal gegen 16:00 und einmal um 21:00 Uhr fotografisch festgehalten werden. Ein weiterer Wolf lief am 22. Juni 2018 gegen 4:20 Uhr in eine sogenannte Fotofalle (automatische Kamera) in einem Waldstück bei Schafhaus. Am 5. Juli 2018 gelang einem Spaziergänger ein weiteres Foto gegen Mittag in der Gemeinde Bimöhlen.
2. Kreis Dithmarschen In der Gemeinde Hellschen bei Wesselburen konnte am 2. Juni 2018 ein Wolf im Rahmen genetischer Untersuchungen im Zusammenhang mit einem Nutztierriss nachgewiesen werden.
3. Kreis Nordfriesland Am 7., 12., 13. und 19. Juni 2018 wurde ebenfalls auf der Grundlage genetischer Untersuchungen an Nutztierrissen jeweils ein Wolf bei Osterhever als Verursacher ermittelt. Im Rahmen weitergehender Untersuchungen konnte im Zusammenhang mit dem Fall vom 7. Juni 2018 der dänische Jungwolf mit der Nummer GW932m als Verursacher nachgewiesen werden. In zwei weiteren Fällen am 21. und 22. Juni 2018 wurde genetisch ein Wolf im Rahmen zweier Vorfälle bei Tetenbüll festgestellt.
4. Kreis Pinneberg Ein Nutztierriss am 16. Juni 2018 bei Tangstedt konnte ebenfalls auf der Grundlage genetischer Untersuchungen einem Wolf zugeordnet werden.
Alle genannten Nachweise wurden von dem für Schleswig-Holstein zuständigen Wolfsexperten, Herrn Dr. Stier von der TU Dresden, auf der Grundlage der zur Verfügung stehenden Informationen als C1-Nachweise (eindeutiger Nachweis) klassifiziert. Seit dem ersten Wiederauftreten der Art im Jahr 2007 konnten bis heute 81 Nachweise (C1 und C2) der Art in Schleswig-Holstein erbracht werden. Im aktuellen sogenannten „Wolfsmonitoringjahr“ (1.5.18 bis 30.04.19) sind es bisher 29 C1-Nachweise. Anbei finden Sie diese auch lokalisiert in der aktuellen Karte der Wolfsnachweise.
+++ Fünf weitere Wolfsnachweise im Kreis Segeberg +++
FLINTBEK (12.06.2018) Zwischen dem 7. und 11. Juni 2018 konnten in einem Bereich von etwa zehn Kilometern im Kreis Segeberg im Umfeld des Wildparks Eekholt fünf weitere Wolfsnachweise erbracht werden.
Beim Auslesen einer Wildkamera, die in der Nähe der Gemeinde Stuvenborn aufgestellt worden war, konn-ten mehrere Abbildungen eines Wolfes gesichert werden, der die Wildkamera am frühen Morgen des 7. Juni 2018 passiert hatte.
Am 8. Juni 2018 gelang eine weitere Beobachtung gegen 22:00 Uhr aus einem Auto heraus in der Nähe der Ortschaft Hartenholm. Hier konnte der beobachtete Wolf mit einer Handykamera von einem Beobachter aus einem stehenden Auto heraus in einem Video festgehalten werden.
Ebenfalls in der Gemeinde Hartenholm wurde am 9. Juni 2018 ein Wolf von einem Jagdausübungsberechtigten während eines abendlichen Ansitzes mit der Kamera eines Smartphones am Rande eines Maisackers dokumentiert.
Am 11. Juni 2018 beobachtete ein Bewohner eines am Rande der Ortschaft Heidmühlen gelegenen Hauses gegen 21:00 Uhr einen Wolf, der aus einem Getreidefeld kommend auf einen am Rande der Ortschaft ver-laufenen Weg geriet. Auch hier gelang es, ein Handy-Video von dem Wolf anzufertigen. Das Tier ergriff beim Anblick des Beobachters die Flucht. Möglicherweise wurde dasselbe Tier wenig später, gegen 22:30 Uhr, von demselben Beobachter im Rahmen eines abendlichen jagdlichen Ansitzes erneut gefilmt, wie es eine Grünlandfläche passierte.
Gegenwärtig kann nicht beurteilt werden, ob es sich bei den oben genannten Nachweisen um ein und den-selben Wolf oder verschiedene Tiere handelt. Die Beobachtungen wurden in einem räumlichen Abstand von etwa maximal zehn Kilometern im Verlauf von fünf Tagen gemeldet. Die örtlichen WolfsbetreuerInnen be-mühen sich gegenwärtig darum, in dem in Rede stehenden Raum genetische Proben zu sammeln - dies wäre zum Beispiel anhand aufgefundener Haare und Kotballen möglich – um möglicherweise die Identität des beobachteten beziehungsweise der beobachteten Tiere zu ermitteln. Aufgrund der Beobachtung im Randbereich der Ortschaft Heidmühlen soll darüber hinaus überprüft werden, ob sich weiterhin Wölfe in der Nähe von Ortschaften in der bezeichneten Region zeigen.
Alle genannten Beobachtungen wurden von dem für Schleswig-Holstein zuständigen Wolfsexperten, Herrn Dr. Norman Stier von der TU Dresden, auf der Grundlage des zur Verfügung stehenden Bildmaterials als C1-Nachweise (eindeutiger Nachweis) klassifiziert. Sie stellen die 67. bis 71. sicheren Wolfsnachweise in Schleswig-Holstein seit dem ersten Wiederauftreten der Art im Jahr 2007 dar.
+++ Weitere Rissvorfälle in den Kreisen Dithmarschen und Schleswig/Flensburg aufgeklärt +++
KIEL (07.06.2018) In zwei weiteren Fällen konnten Wölfe als Verursacher von Nutztierrissen in
Schleswig-Holstein identifiziert werden: Das belegen die aktuellen Untersuchungsergebnisse des Senckenberg Forschungsinstituts in Gelnhausen bei Frankfurt, dem nationalen Referenzzentrum für genetische Untersuchungen an Wolf und Luchs.
Am 8. Mai 2018 wurde dem schleswig-holsteinischen Wolfsmanagement ein Rissvorfall aus der Dithmarscher Gemeinde Elpersbüttel gemeldet. Dort waren zwei Schafe getötet und zwei weitere Tiere so schwer verletzt worden, dass sie durch einen Tierarzt euthanasiert werden mussten. Genetische Untersuchungen ergaben nunmehr, dass ein Wolf diesen Vorfall verursacht hat.Im Rahmen eines weiteren Vorfalls am 15. Mai 2018 bei Tetenhusen im Kreis Schleswig/Flensburg wurden insgesamt drei Schafe getötet. Auch hier konnte als Verursacher zweifelsfrei ein Wolf ermittelt werden.
In beiden Fällen wurde der Wolf dem in Mitteleuropa weitverbreiteten genetischen Haplotyp HW01 (Genkomplex) zugeordnet. Eine genauere Ermittlung der Herkunft der Wölfe ist aufgrund dieser Ergebnisse noch nicht möglich. Unter Umständen werden in den nächsten Tagen weitergehende Untersuchungen des Senckenberg-Instituts dahin gehende Informationen liefern können.
Die betroffenen Tierhalter werden durch das schleswig-holsteinische Umweltministerium über die Untersuchungsergebnisse informiert und können nun den finanziellen Ausgleich der ihnen entstandenen Schäden beantragen.
Es handelt sich um den 65. und 66. sicheren Wolfsnachweis in Schleswig-Holstein nach dem ersten Auftreten eines wildlebenden Wolfes im Jahr 2007.
+++ Herkunft einiger Wölfe nach Rissvorfällen geklärt +++
KIEL (01.06.2018) In der ersten Maihälfte waren dem schleswig-holsteinischen Wolfsmanagement aus den Kreisen Dithmarschen, Rendsburg-Eckernförde und Pinneberg eine Reihe von Rissvorfällen gemeldet worden, die nach einer ersten Begutachtung durch die zuständigen Rissgutachter den Verdacht nahelegten, dass die Tiere einem großen Beutegreifer zum Opfer gefallen sein könnten.
Zur Ermittlung des möglichen Verursachers dieser Vorfälle wurden routinemäßig genetische Proben an das Senckenberg-Forschungsinstitut, dem nationalen Referenzzentrum für genetische Untersuchungen an Wolf und Luchs, gegeben und dort im Rahmen eines Eilverfahrens untersucht. Erste Untersuchungen hatten erbracht, dass in vier Fällen ein Wolf des Haplotyps HW01 die Schafe gerissen hatte. Auf Basis dieser ersten genetischen Ergebnisse konnten lediglich Vermutungen zur Herkunft der Wölfe angestellt werden. Die Gründertiere der Mitteleuropäischen Flachlandpopulation haben diesen Haplotyp getragen und er ist nach wie vor der vorherrschende Haplotyp der Wölfe in Deutschland.
In zwei Fällen konnten nun weitergehende genetische Analysen die Herkunft der betroffenen Wölfe zweifelsfrei klären. Die Tiere stammen aus dem dänischen Rudel Ulfborg und wurden im Jahr 2017 in der Nähe der dänischen Westküste nördlich von Ringköbing geboren.
Es handelt sich um ein männliches und ein weibliches Tier. Der junge Rüde hatte am 6. Mai im Kreis Rendsburg-Eckernförde und am 11. Mai im Kreis Pinneberg Schafe gerissen.
Die junge Wolfsfähe war für einen Schafriss bei Großenrade im Kreis Dithmarschen verantwortlich.
Die oben genannten weitergehenden genetischen Analysen des Senckenberg Forschungsinstituts haben zudem ergeben, dass ein am 12. Mai 2018 auf der A 23 bei Tornesch im Kreis Pinneberg tödlich verunglückter weiblicher Wolf ebenfalls dem Wurf des Ulfborger Rudels aus dem Jahr 2017 entstammt.
Damit konnte nachgewiesen werden, dass zumindest drei der acht im Jahr 2017 im Rudel Ulfborg in Dänemark geborene Wolfswelpen sich zumindest für einige Zeit in Schleswig-Holstein aufgehalten haben. Über den Verbleib der noch lebenden Tiere liegen dem schleswig-holsteinischen Wolfsmanagement derzeit keine weiteren Informationen vor. Von den acht im Jahr 2017 in Dänemark geborenen Wolfswelpen leben vermutlich noch sechs Tiere. Neben dem auf der A 23 in Schleswig-Holstein getöteten Rüden wurde ein weiblicher Welpe in Dänemark illegal erschossen.
+++ Bei einer Reihe von Schafsrissen der letzten Wochen ist der Verursacher Wolf nachgewiesen – ein weiterer Wolfsnachweis per Fotofalle im Kreis Pinneberg +++
FLINTBEK (25.05.18) In den letzten Wochen hat das schleswig-holsteinische Wolfsmanagement eine Reihe von Rissmeldungen von Schafen – mit dem Schwerpunkt im Kreis Dithmarschen – bekommen. Nun liegen für die überwiegende Zahl dieser Meldungen genetische Ergebnisse vor. Danach konnte in vier von fünf Fällen eindeutig ein Wolf mit dem Haplotyp HW01 als Verursacher nachgewiesen werden. In dem fünften Fall wurde eindeutig ein Hund als Verursacher nachgewiesen. Der Haplotyp lässt eine eingeschränkte Aussagekraft zur Populationszugehörigkeit zu. So trugen die Gründertiere der Mitteleuropäischen Flachlandpopulation den Haplotyp HW01, welcher nach wie vor der vorherrschende der Wölfe in Deutschland ist.
Hier die einzelnen Schafrisse in chronologischer Reihenfolge:
1. 26.04.18: Lehe, Kreis Dithmarschen: 1 totes Schaf, laut DNA Verursacher eindeutig Hund
2. 06.05.18: Breiholz, Kreis RD-ECK: 2 tote und 4 verletzte Schafe, Verursacher Wolf (HW01)
3. 11.05.18: Ellerhoop, Kreis Pinneberg, 1 totes Schaf, Verursacher Wolf (HW01)
4. 13.05.18: Windbergen, Kreis Dithmarschen, 3 tote und 4 verletzte Schafe, davon 3 notgeschlachtet, Verursacher Wolf (HW01)
5. 13.05.18 Großenrade, Kreis Dithmarschen, 2 tote und 1 verletztes Schafe, Verursacher Wolf (HW01).
Bei einem mutmaßlichen Schafriss am 12.05.18 bei Bad Bramstedt brachte die DNA-Untersuchung kein verwertbares Ergebnis.
Ein weiterer Wolfsnachweis aus Bönningstedt (Kreis Pinneberg) erfolgte mittels Fotofalle am 23.05.18 durch einen Bönningstedter Jäger.
(c) Wolfsmanagement SH
Es handelt sich damit um den 64. Nachweis eines Wolfes seit dem Wiederauftreten der Art in Schleswig-Holstein im Jahr 2007. Die Häufung von Wolfs-Nachweisen gerade in dieser Jahreszeit ist nicht ungewöhnlich: gegenwärtig wandern die von ihren Ursprungsrudeln sich lösenden jungen Wölfe, um für sich geeignete Lebensräume und Partner zu finden. Dabei legen sie teils sehr große Strecken in relativ kurzen Zeiträumen zurück. Bislang gibt es kein residentes Einzeltier oder Rudel in Schleswig-Holstein, sondern lediglich durchwandernde Tiere.
Zwischen dem 26. Februar 2018 und dem jüngsten Nachweis am 23. Mai 2018 gelangen im Jahr 2018 bislang 14 eindeutige Wolfsnachweise, die insgesamt 15 Tiere beinhalteten. Um wie viele verschiedene Wölfe es sich in den registrierten Fällen tatsächlich handelte, lässt sich im Moment noch nicht sagen. Dazu laufen noch weitergehende Untersuchungen am Senckenberg-Institut, dem Nationalen Referenzlabor in Gelnhausen, die eventuell eine individuelle Bestimmung zulassen.
+++ Wolfsnachweis bei Großenaspe im Kreis Segeberg +++
FLINTBEK/KIEL (22.05.2018) Am 19. Mai 2018 wurde auf einer landwirtschaftlich genutzten Fläche in der Gemeinde Großenaspe im Kreis Segeberg ein Wolf nachgewiesen.
Das Tier wurde in der Abenddämmerung von einer Jagdkanzel aus während eines abendlichen Ansitzes mit einer Videokamera gefilmt. Das Filmmaterial wurde am 21. Mai durch den Beobachter dem schleswig-holsteinischen Wolfsmanagement zugeleitet. Der für Schleswig-Holstein zuständige Experte, Herr Dr. Nor-man Stier von der TU Dresden, ordnete den Nachweis der Kategorie C 1 „Eindeutiger Nachweis“ zu. Es handelt sich um den 59. Nachweis eines Wolfes seit dem Wiederauftreten der Art in Schleswig-Holstein im Jahr 2007.
Bereits am 9. Mai 2018 war in der direkt südlich an Großenaspe angrenzenden Gemeinde Hasenmoor ein Wolf mit Hilfe einer Wildkamera nachgewiesen worden. Ob es sich bei beiden Beobachtungen um dasselbe Tier handelt, kann nicht sicher gesagt werden, da bislang kein genetisches Material aus der Region sicher-gestellt werden konnte, es ist aber durchaus möglich.
+++ Wolf am 12. Mai auf der Autobahn A 23 tödlich verletzt – zwei weitere Wolfsnachweise per Fotofalle in den Kreisen Schleswig/Flensburg und Segeberg +++
FLINTBEK/KIEL (14.05.2018) Am Samstag 12. Mai wurde der zuständigen Dienststelle der Autobahnpolizei gegen 04:30 Uhr durch einen Verkehrsteilnehmer ein totes Tier auf der A 23 in Fahrtrichtung Hamburg nahe der Autobahnabfahrt Tornesch gemeldet.
Beamte der Autobahnpolizei bargen das auf der Fahrbahn liegende Tier und stellten fest, dass es sich um einen Wolf handeln könnte; sie benachrichtigten deshalb einen Mitarbeiter des schleswig-holsteinischen Wolfsmanagements. Die folgende Untersuchung ergab, dass es sich tatsächlich um einen Wolf handelte, der im Rahmen des Unfalls sofort getötet worden war. Der für Schleswig-Holstein zuständige Experte, Herr Dr. Norman Stier von der TU Dresden ordnete den Fund der Kategorie C 1 „Eindeutiger Nachweis“ zu. Es handelt sich um den 57. Nachweis eines Wolfes seit dem Wiederauftreten der Art in Schleswig-Holstein im Jahr 2007. Der tote Wolf wird zu weiteren Untersuchungen an das Leibnitz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung nach Potsdam gebracht. Darüber hinaus werden durch das Senckenberg-Forschungsinstitut genetische Proben untersucht, die möglicherweise weitergehende Informationen über die Herkunft des verunglückten Tieres liefern könnten. Menschen kamen im Rahmen dieses Wildunfalls nicht zu Schaden; der beteiligte Verkehrsteilnehmer ist nicht bekannt. Das tote Tier wurde durch eine am Unfall unbeteiligte Person gemeldet.
Wolfsnachweis bei Hasenmoor im Kreis Segeberg
Bereits am 9. Mai 2018 wurde in einem Wald in der Gemeinde Hasenmoor im Kreis Segeberg ein Wolf mittels einer Wildkamera nachgewiesen.
Das Tier wurde gegen 7:30 Uhr in einem Waldstück in der Nähe der Ortschaft Hasenmoor registriert. Das Bild der Wildkamera wurde dem schleswig-holsteinischen Wolfsmanagement nach Auslesen der Kamera vom örtlichen Jagdausübungsberechtigten, der die Kamera aufgestellt hatte, zugeleitet. Dr. Norman Stier ordnete den Nachweis der Kategorie C 1 „Eindeutiger Nachweis“ zu. Es handelt sich um den 56. Nachweis eines Wolfes seit dem Widerauftreten der Art in Schleswig-Holstein im Jahr 2007.
Schon seit einigen Tagen gab es im Umfeld des jetzigen Nachweises Hinweise, dass sich ein Wolf im Gebiet aufhalten könnte. Diesen Hinweisen war das schleswig-holsteinische Wolfsmanagement nachgegangen, es hatten sich aber bislang keine belastbaren Belege für das Vorhandensein eines Wolfes ergeben.
Wolfsnachweis bei Geltorf im Kreis Schleswig/Flensburg
Ebenfalls am 12. Mai 2018 wurde nahe der Ortschaft Geltorf im Kreis Schleswig/Flensburg ein weiterer Wolf beobachtet. Das Tier war gegen 06:45 Uhr von einer Fotofalle aufgenommen worden, die im Rahmen eines Projekts der schleswig-holsteinischen Wolfsbetreuer am Rande eines Gehölzes aufgestellt worden war. Im Rahmen dieses Projekts werden durch die schleswig-holsteinischen Wolfsbetreuer im ganzen Land sogenannte Fotofallen an verschiedensten Standorten positioniert. Die hierfür angeschafften automatischen Kameras wurden durch die schleswig-holsteinische Bingo-Lotterie finanziell gefördert, das Gesamtprojekt mit dem Unabhängigen Zentrum für Datenschutz des Landes abgestimmt (nähere Informationen siehe www.wildkamera-sh.de). Auch diese Beobachtung wurde von Herrn Dr. Stier der Kategorie C 1 zugeordnet. Es handelt sich hier um den 58. Wolfsnachweis für Schleswig-Holstein.
+++ Weitere Wolfsnachweise in den Kreisen Schleswig/Flensburg und Kreis Herzogtum Lauenburg +++
FLINTBEK/KIEL (07.05.18) Am 2. Mai 2018 wurde in einem Wald bei Neuberend im Kreis Schleswig/ Flensburg ein Wolf mittels einer Wildkamera nachgewiesen.
Das Tier wurde gegen 12:00 Uhr in einem Waldstück in der Nähe der Ortschaft Neuberend registriert. Die gewonnenen Fotos wurden dem schleswig-holsteinischen Wolfsmanagement nach Auslesen der Kamera am 5. Mai 2018 zugeleitet. Der für Schleswig-Holstein zuständige Experte, Herr Dr. N. Stier von der TU Dresden, ordnete den Nachweis der Kategorie C 1 „Eindeutiger Nachweis“ zu. Es handelt sich um den 55. Nachweis eines Wolfes seit dem Wiederauftreten der Art in Schleswig-Holstein im Jahr 2007.
Am 6. Mai 2018 wurden nahe der Ortschaft Steinhorst im Kreis Herzogtum Lauenburg zwei weitere Wölfe beobachtet. Dem Mitarbeiter eines landwirtschaftlichen Betriebes gelang es, die beiden Tiere gegen Mittag auf der von ihm bewirtschafteten Fläche von seinem Traktor aus im Abstand von einigen Minuten mit einer Handy-Kamera zu filmen. Beide Tiere verschwanden anschließend in einem nahegelegenen Waldstück. Informationen zu Geschlecht und Alter der beiden Wölfe liegen nicht vor. Beide Beobachtungen wurden von Herrn Dr. Stier anhand der erstellten Handyfilme ebenfalls der Kategorie C 1 zugeordnet. Es handelt sich hier um den 56. Wolfsnachweis für Schleswig-Holstein.
+++ Wolfsnachweis im Kreis Plön +++
FLINTBEK/KIEL (19.04.18) Am 14. April 2018 wurde im Bereich des Husberger Moors nahe Groß Kummerfeld im Kreis Plön ein Wolf nachgewiesen.
Das Tier konnte am frühen Nachmittag für einen Zeitraum von etwa einer Minute von einem Landwirt beobachtet werden, der auf einer benachbarten Fläche mit seinem Traktor arbeitete. Das Tier lief nahe einer Baumreihe einen Ackerrand entlang. Es gelang dem Beobachter, mit seinem Handy ein Foto von dem Tier anzufertigen, das eine eindeutige Bestimmung durch den für Schleswig-Holstein zuständigen Experten, Herrn Dr. N. Stier von der TU Dresden zuließ. Die Beobachtung wurde durch Herrn Dr. Stier der Kategorie C 1 „Eindeutiger Nachweis“ zugeordnet.
+++ Wolfsnachweis Kreis Stormarn +++
FLINTBEK/KIEL (28.02.2018) Am 26. Februar 2018 wurde in der Nähe der Ortschaft Lütjensee im Kreis
Stormarn ein Wolf nachgewiesen.
Das Tier konnte während der Vormittagsstunden für einen Zeitraum von etwa fünf Minuten beobachtet werden, wie es erfolglos versuchte eine zugefrorene Wasserfläche zu passieren. Im Anschluss verschwand es in einem angrenzenden Waldstück aus dem es gekommen war. Es gelang einem zufällig anwesenden Beobachter, Videoaufnahmen von dem Tier anzufertigen, die eine eindeutige Bestimmung durch den für Schleswig-Holstein zuständigen Experten, Herrn Dr. N. Stier, von der TU Dresden zuließen. Die Beobachtung wurde durch Herrn Dr. Stier der Kategorie C 1 „Eindeutiger Nachweis“ zugeordnet.
+++ Neue Nachweise des Wolfes GW 781 in Schleswig-Holstein und Dänemark +++
KIEL (15.12.2017) An einer Reihe von Nutztierrissen konnte zwischen August und Oktober dieses Jahres ein bestimmter Wolf als Verursacher nachgewiesen werden, der als Nachkomme eines Wolfsrudels identifiziert werden konnte, das im Bereich der Lübthener Heide in Mecklenburg-Vorpommern beheimatet ist. Das männliche Tier hatte die Nummer GW781 erhalten. Seither konnten durch das schleswig-holsteinische Wolfsmanagement keine weiteren Informationen über den Verbleib des Tieres ermittelt werden.
Weitere Untersuchungen im Rahmen des schleswig-holsteinischen Wolfsmonitorings erbrachten jetzt diesbezüglich neue Erkenntnisse zu diesem speziellen Tier:
An einem Rehriss, der am 21. Oktober 2017 bei Augaard/Oeversee im Kreis Schleswig-Flensburg aufgefallen war, wurden Haare gefunden, die möglicherweise nicht zu dem gerissenen Reh gehörten. Die Haare wurden zunächst zur Artbestimmung an das Senckenberg Museum für Naturkunde in Görlitz gegeben, das über Fachleute verfügt, die entsprechende Artbestimmungen an Haaren durchführen können. Zwar konnte im vorliegenden Fall durch den dortigen Experten bei vier Haaren lediglich eine Einengung auf vier Canidenarten (Hund, Wolf, Fuchs oder Marderhund) oder einen Waschbär vorgenommen werden, an einem der Haare befand sich aber noch eine Wurzel, so dass sich dieses Haar für eine genetische Analyse eignete. Die daraufhin durchgeführte Analyse des „Nationalen Referenzzentrums für genetische Untersuchungen bei Luchs und Wolf“ beim Senckenberg Forschungsinstitut in Gelnhausen bei Frankfurt erbrachte zunächst einen Wolf des Haplotyps HW01. Weitergehende genetische Untersuchungen ergaben, dass es sich um den männlichen Wolf mit der Bezeichnung GW781 handelt. Das Tier hatte sich nach den oben genannten Schafrissen weiter nach Norden bewegt. Die Untersuchungen belegen darüber hinaus, dass sich das Tier nicht auf das Erbeuten von Haustieren spezialisiert hat, sondern daneben auch Wildtiere erbeutet – in diesem Fall ein Reh. Jüngste Informationen, die jetzt seitens der dänischen Kollegen übermittelt wurden, belegen, dass sich das Tier derzeit bei Aggersund im nördlichen Dänemark aufhält. Genetische Spuren von GW781 wurden wiederum an einem gerissenen Nutztier nachgewiesen.
+++ Weiterer Wolfsnachweis im Landkreis Dithmarschen +++
FLINTBEK / KIEL (04.10.2017) Dem schleswig-holsteinischen Wolfsmanagement wurde am 03. Oktober 2017 ein weiterer Wolfshinweis im Landkreis Dithmarschen zur Kenntnis gegeben.
Im südlichen Kreis Dithmarschen in der Region Marne kam es im Auguste-Viktoria-Koog zu einer Begegnung mit einem Wolf. PKW-Insassen gelang bei diesem Treffen eine Videoaufnahme, die durch den für Schleswig-Holstein zuständigen Wolfsexperten, Herrn Dr. Norman Stier von der TU Dresden, als C1-Nachweis (eindeutiger Nachweis) eingestuft wurde. Die Beobachtung gelang am frühen Dienstag morgen auf und an einer Straße, die durch einen Deichdurchlass (Stöpe) führt. Zuvor hatte es aus dem Bereich Dithmarschen einige Sichtmeldungen gegeben, die aber jeweils nicht als eindeutige Nachweise bestätigt werden konnten.
Im Zusammenhang mit dieser Wolfsmeldung weist das schleswig-holsteinische Umweltministerium darauf hin, dass im Rahmen solcher Beobachtungen unbedingt darauf verzichtet werden muss, Wölfe mit dem PKW zu verfolgen. Auf diese Weise verfolgte Tiere könnten hierdurch in Panik geraten und in unvorhersehbarer Weise die Richtung wechseln. Hierdurch könnte es dann zu Unfällen kommen.
Weiterhin ist in diesem Zusammenhang festzuhalten, dass es sich beim Wolf um eine auf nationaler und internationaler Ebene streng geschützte Tierart handelt. „Verfolgungsjagden“ mit Autos könnten in bestimmten Fällen deshalb zu Verstößen gegen die strengen Schutzbestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) führen. Im vorliegenden Fall liegen dem schleswig-holsteinischen Wolfsmanagement Informationen vor, die vermuten lassen, dass der im Auguste-Viktoria-Koog angetroffene Wolf von mehreren PKW über längere Strecken verfolgt wurde. Nicht zuletzt ist darauf hinzuweisen, dass von Fahrern, die sich allein im Fahrzeug befinden, aufgrund der Regelungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) während der Fahrt gar keine Film- und/oder Fotoaufnahmen angefertigt werden dürfen.
+++ Weitere Wolfsrisse nachgewiesen +++
FLINTBEK / KIEL (26.09.2017) Das schleswig-holsteinische Umwelt- und Landwirtschaftsministerium berichtete Mitte September über eine Reihe von eindeutigen Wolfsnachweisen (Kategorie C 1) aus verschiedenen Regionen Schleswig-Holsteins. Während in einigen Fällen lediglich Fotos zur Bestimmung vorlagen, konnten in anderen Fällen genetische Nachweise erbracht werden – in drei dieser Fälle konnte das verursachende Tier eindeutig identifiziert werden. Es handelte sich um einen Wolf, der aus der Lübtheener Heide in Mecklenburg-Vorpommern stammt und die Kennzeichnung GW 781m erhalten hatte. Heute wurden dem schleswig-holsteinischen Wolfsmanagement durch das Senckenberg-Forschungsinstitut zu drei weiteren Fällen Untersuchungsergebnisse vorgelegt:
Als Verursacher eines Zwischenfalls nahe Oldenswort in der Gemeinde Garding (Kreis Nordfriesland) am 8. September 2017, bei dem ein Schaf getötet wurde, konnte ein Wolf des Haplotyps HW01 nachgewiesen werden.
Im Rahmen von Nutztierrissen, die am 14. September 2017 aus der Gemeinde Glüsing (Kreis Dithmarschen) gemeldet worden waren, konnte ebenfalls ein Wolf gleichen Haplotyps (HW01) ermittelt werden. Im Rahmen dieses Vorfalls wurden insgesamt fünf Schafe getötet und weitere 11 Tiere verletzt – alle verletzten Schafe mussten in der Folge durch einen Tierarzt eingeschläfert werden.
Weitergehende genetische Untersuchungen zu einem Wolfsriss, bei dem nahe der Ortschaft Breiholz (Kreis Rendsburg-Eckernförde) am 3. September 2017 ein Schaf durch einen Wolf des Haplotyps HW01 getötet und zwei weitere verletzt wurden (davon hatten wir schon berichtet), identifizierten als Verursacher ebenfalls das Lübtheener Tier mit der Kennnummer GW 781m, einen jungen Rüden.
Die Beobachtungen und Daten der oben genannten Rissvorfälle wurden der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Wolf zur fachlichen Beurteilung vorgelegt.
Die betroffenen Tierhalter wurden von den zuständigen Wolfsbetreuern über die Ergebnisse der oben genannten Untersuchungen informiert. Ihnen wurden darüber hinaus die sogenannten Herdenschutzpakete des schleswig-holsteinischen Wolfsmanagements angeboten, um den Schutz ihrer Tiere im betroffenen Gebiet zeitnah verbessern zu können. Es besteht für sie darüber hinaus die Möglichkeit, einen finanziellen Ausgleich der ihnen entstandenen Schäden aus Mitteln des Landes zu erhalten.
+++ Wolf stammt aus Mecklenburg-Vorpommern (Lübtheen) +++
POPPENBÜLL/GARDING/WEEDE (14.09.2017) Das schleswig-holsteinische Umwelt- und Landwirtschafts-ministerium berichtete in den vergangenen Tagen über eine Reihe von eindeutigen Wolfsnachweisen (Kategorie C 1) aus verschiedenen Regionen Schleswig-Holsteins. Drei der Nachweise gelangen auf der Grundlage von Fotos zwischen dem 1. Juli und dem 4. September 2017, in weiteren Fällen wurden Proben an getöteten Nutz- und Wildtieren entnommen, die zu genetischen Un-tersuchungen das nationalen Referenz-zentrums für die Untersuchung genetischer Proben beim Wolf, dem Senckenberg-Forschungsinstitut in Gelnhausen bei Frankfurt, gegeben wurden.
Während aufgrund von Fotos die Herkunft der jeweiligen Tiere in der Regel nicht geklärt werden kann, ermöglichen genetische Untersuchungen in vielen Fällen eine entsprechende Klärung.
Heute wurden dem schleswig-holsteinischen Wolfsmanagement durch das Senckenberg-Forschungsinstitut für insgesamt vier Fälle die Ergebnisse seiner Untersuchungen, die aufgrund der aktuellen Wolfsnachweise als Eilproben bearbeitet wurden, vorgelegt. Aus den Ergebnissen ergibt sich folgendes Bild:
Als Verursacher im Falle eines Risses von Rehen in der Gemeinde Weede (Kreis Segeberg) am 29. August 2017, wurde bereits vor einigen Tagen ein Wolf des Haplotyps HW01 nachgewiesen. Anhand der seinerzeit vorliegenden Daten war aber eine individuelle Zuordnung noch nicht möglich. Vertiefte Untersuchungen des Senckenberg-Forschungsinstituts haben jetzt gezeigt, dass es sich um ein männliches Tier handelt, dass dem Wolfsrudel entstammt, das in der Lübtheener Heide in Mecklenburg-Vorpommern siedelt; das Tier hatte die Bezeichnung GW 781 erhalten. Gleiches gilt für zwei Nutztierrisse, die am 6. und 7. September 2017 dem schleswig-holsteinischen Wolfsmanagement in den Gemeinden Garding und Poppenbüll auf der Halbinsel Eiderstedt gemeldet worden waren. Die Untersuchungen der in diesen Fällen gewonnenen Proben haben ebenfalls den Wolf GW 781 als Verursacher erbracht. Im Rahmen der beiden genannten Vorfälle wurden insgesamt drei Schafe getötet und weitere 12 Tiere verletzt – 6 der verletzten Schafe mussten aufgrund der Schwere der festgestellten Verletzungen durch einen Tierarzt euthanasiert werden. Es ist nicht bekannt welchem Wurf des Lübtheener Rudels GW 781 entstammt. Angaben zum genauen Alter des Tieres sind deshalb nicht möglich. Der Wolf wurde erstmals im April 2017 im Zusammenhang mit einem Nutztierriss (Sika-Wild-Gatter) bei Hornkaten, südwestlich von Ludwigslust in Mecklenburg-Vorpommern beprobt.
Im Zusammenhang mit einem weiteren gemeldeten Nutztierriss nahe der Ortschaft Breiholz im Kreis Rendsburg-Eckernförde konnte die Ergebnisse genetischer Untersuchungen ebenfalls Klarheit bezüglich des Verursachers erbringen. Auch in diesem Fall konnte ein Wolf eindeutig als Verursacher identifiziert werden. Wie GW 781 wurde der Verursacher dieses Nutztierrisses dem Haplotypen HW01 zugeordnet – eine individuelle Zuordnung ist bislang aber noch nicht gelungen. Im Rahmen dieses Vorfalls wurde am 3. September 2017 ein Schaf getötet und weitere zwei verletzt – eines der verletzten Tiere musste durch einen Tierarzt euthanasiert werden.
Die Beobachtungen und Daten der oben genannten Rissvorfälle wurden der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Wolf zur fachlichen Beurteilung vorgelegt.
Die betroffenen Tierhalter wurden von den zuständigen Wolfsbetreuern über die Ergebnisse der oben genannten Untersuchungen informiert. Ihnen wurde darüber hinaus sogenannten Herdenschutzpakete des schleswig-holsteinischen Wolfsmanagements angebo-ten, um den Schutz ihrer Tiere im betroffenen Gebiet zeitnah verbessern zu können. Es besteht für sie darüber hinaus die Möglichkeit, einen finanziellen Ausgleich der ihnen entstandenen Schäden aus Mitteln des Landes zu erhalten.
+++ Drei weitere Wolfsnachweise für Schleswig-Holstein +++
MUSTIN/TASDORF/WEEDE (12.09.2017) In Schleswig-Holstein sind drei weitere Wolfsnachweise erzielt worden. Die Nachweise aus den Kreisen Herzogtum Lauenburg, Segeberg und Plön gingen Anfang dieser Wochen beim Landwirtschaftsministerium ein.
Zwei der Nachweise konnten durch Fotofallen erbracht werden. So wurde ein Wolf am 1. Juli 2017 in der Gemeinde Mustin im Kreis Herzogtum Lauenburg von einer Wildkamera fotografiert und ein weiterer am 31. August in der Gemeinde Tasdorf im Kreis Plön nahe Neumünster. Die Kameras wurden von den jeweils Jagdausübungsberechtigten im Rahmen ihrer Revierbetreuung aufgestellt, um bestimmte Wildarten zu dokumentieren. Die Kameras werden nach unterschiedlichen langen Zeiträumen zur Kontrolle ausgelesen. Nun wurden die Bilder freundlicherweise dem Wolfsmanagement zur Überprüfung zur Verfügung gestellt.
Ein dritter Wolfsnachweis konnte durch einen genetischen Nachweis in der Gemeinde Weede im Kreis Segeberg erbracht werden. Hier fielen am 29. August 2017 einem Landwirt bei Erntearbeiten zwei Rehkadaver in einem Rapsfeld auf. Der herbeigerufene Jagdausübungsberechtigte benachrichtigte daraufhin Mitarbeiter des schleswig-holsteinischen Wolfsmanagements. Die an beiden Rehkadavern entnommenen Genproben wurden durch das nationale Referenzzentrum für die Untersuchung genetischer Proben beim Wolf, dem Senckenberg-Forschungsinstitut in Gelnhausen bei Frankfurt, untersucht. In beiden Fällen konnte ein Wolf eindeutig als Verursacher identifiziert werden. Bereits am 28. August 2017 war aus der Region eine mögliche Wolfssichtung gemeldet worden, die aber nicht den strengen Kriterien für einen Wolfsnachweis aufgrund der bundesweit anzuwendenden Kriterien genügen konnte. Alle drei Wolfsnachweise wurden durch den für Schleswig-Holstein zuständigen Experten, Dr. Norman Stier von der TU Dresden, in die Kategorie C 1 „Eindeutiger Nachweis“ eingeordnet.
+++ Wolfsnachweis in Norderdithmarschen +++
NORDDEICH (06.09.2017) Am 4. September 2017 wurde in der Gemeinde Norddeich bei Wesselburen
im Kreis Dithmarschen ein Wolf nachgewiesen.
Das Tier war einem Ehepaar während einer Autofahrt aufgefallen. Es war in langsamen Trab an der Straße entlang gelaufen und beschleunigte beim Näherkommen des Fahrzeugs, um sich letztlich von der Straße zu entfernen. Den Beobachtern war es gelungen Fotos von dem Tier anzufertigen, die eine eindeutige Bestimmung durch den für Schleswig-Holstein zuständigen Experten, Dr. Norman Stier, von der TU Dresden zuließen. Die Beobachtung wurde durch Herrn Dr. Stier der Kategorie C 1 „Eindeutiger Nachweis“ zugeordnet.
Es handelt sich um einen männlichen Wolf, der vermutlich ein bis drei Jahre alt oder mindestens ein Jahr oder älter ist.
Bereits am Sonntag (3. September 2017) und auch am Montag (4. September 2017) wurden dem schleswig-holsteinischen Wolfsmanagement potentielle Wolfssichtungen aus der Region gemeldet. Zwar waren in einem Fall auch Fotos von dem vermutlichen Wolf gelungen, das zur Verfügung stehende Material hatte aber den strengen Kriterien für einen zweifelsfreien
Nachweis eines Wolfs nicht genügt.
Bislang hat es aus dem Bereich Wesselburen/Heide keine Hinweise auf aktuelle Nutztierverluste gegeben. Alle Nutztierhalter werden aber gebeten, ihre Tiere verstärkt im Auge zu behalten.
Hinweise zum Verhalten bei Wolfsbegegnungen finden Sie auf unserer Homepage unter
www.schleswig-holstein.de/wolfssichtung
+++ Weiterer Nachweis eines Wolfes im Kreis Herzogtum Lauenburg +++
FLINTBEK/LINAU (30.05.2017) Den Mitarbeitern des schleswig-holsteinischen Wolfsmanagements wurde am 22. Mai 2017 aus der Nähe der Ortschaft Linau, nördlich der Hahnheide im Kreis Herzogtum Lauenburg, eine mögliche Wolfsbeobachtung gemeldet, die am 20. Mai 2017 gelungen war. Einer der zuständigen Wolfsbetreuer nahm sich der Angelegenheit an.
Ein naturinteressierter Spaziergänger hatte am frühen Abend des 20. Mai an einem Waldrand beobachtet, wie ein etwa Schäferhund großes Tier zwei Rehe verfolgte, die letztlich entkommen konnten. Das Tier konnte insgesamt etwa fünf Minuten beobachtet und fotografisch dokumentiert werden. Auf der Grundlage der oben genannten Informationen wurde die Beobachtung durch den für Schleswig-Holstein zuständigen Wolfsfachmann, Herrn Dr. Norman Stier von der TU Dresden, in die Kategorie C 1 „eindeutiger Nachweis“ eingeordnet.
Nach wie vor gibt es in Schleswig-Holstein keinen Nachweis eines dauerhaft im Lande vorkommenden Wolfes. Es handelt sich vielmehr um Tiere, die sich offenbar nur kurze Zeit bei uns aufhalten – wahrscheinlich auf der Suche nach geeigneten Lebensräumen beziehungsweise einer Partnerin oder einem Partner. Für den Nachweis eines dauerhaft im Lande lebenden Einzeltieres müsste ein bestimmter Wolf über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten im Lande nachgewiesen werden. Damit wird Schleswig-Holstein – wie schon in früheren Jahren – von Wölfen nach wie vor lediglich für jeweils relativ kurze Zeiträume „besucht“ beziehungsweise auf der Suche nach geeigneten Lebensräumen und Partnern durchwandert.
+++ Internetportal des Bundes zum Wolf in Deutschland geht online +++
BONN (29. Mai 2017) Wie viele Wölfe gibt es in Deutschland? Und wie sieht die aktuelle Verbreitung aus? Die Nachfrage nach aktuellen bundesweiten Informationen zur Anzahl und auch zur Ausbreitung der Wölfe steigt stetig. Seit heute finden Verbände, Behörden, Wissenschaft und alle weiteren Interessierten wissenschaftliche Fakten und exakte Daten zum Wolfsvorkommen in Deutschland auf der Website www.dbb-wolf.de.
Das neue Internetportal wird durch die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) bereitgestellt. Die DBBW sammelt nicht nur aktuelle Informationen aus dem Wolfsmonitoring und -management, sondern berät auch die Landesbehörden bei offenen Fragen rund um den Wolf.
+++ Neue Totfundkarte von Wölfen in Schleswig-Holstein veröffentlicht +++
Eekholt (26.03.2017) Seit 2007 wurden in Schleswig-Holstein fünf tote Wölfe aufgefunden.
Alle Tiere wurden Opfer eines Verkehrsunfalls.
Im keinem Fall waren die Straßen in ausreichender Weise mit einem Wildschutzzaun gesichert.
+++ Wolf im Kreis Herzogtum Lauenburg überfahren +++
KIEL / FLINTBEK (06.03.2017) Gegen 7:00 wurde der Polizei im Kreis Herzogtum Lauenburg heute ein Verkehrsunfall mit einem Wildtier gemeldet. Das Tier war nordwestlich von Ratzeburg unvermittelt auf die B 207 geraten, so dass ein herankommender PKW nicht mehr bremsen konnte und das Tier erfasste. Der auf Bitten der Polizei herbeigerufene zuständige Wolfsbetreuer des Landes stellte fest, dass es sich bei dem getöteten Tier um einen etwa 35 Kilogramm schweren männlichen Wolf handelte. Der für die Beurteilung entsprechender Funde in Schleswig-Holstein zuständige Sachverständige geht davon aus, dass es sich möglicherweise um einen Welpen aus dem Jahr 2016 beziehungsweise um einen Jährling handeln könnte. Im benachbarten Mecklenburg-Vorpommern hatte ein Wolfsrudel im Bereich der Lübtheener Heide im Jahr 2016 Welpen großgezogen. Dieses Gebiet liegt 30 bis 50 Kilometer vom Unfallort entfernt.
Das verunglückte Tier wird noch heute zur Untersuchung an das Leibnitz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) nach Berlin gebracht. Blutproben des verunglückten Tieres werden zur Klärung der Herkunft des Tieres an das Senckenberg-Institut nach Gelnhausen bei Frankfurt gegeben, dem nationalen Referenzzentrum für genetische Untersuchungen bei Luchs und Wolf in Deutschland.
Bei dem aktuellen Fall handelt es sich seit 2007 um den fünften Fall eines tödlich verunglückten Wolfes seit dem ersten Auftreten eines wildlebenden Wolfes nach fast zweihundert Jahren im Jahr 2007. Auch in diesem Fall war das Tier einen Verkehrsunfall zum Opfer gefallen. Verkehrsunfälle stellen in Deutschland eine der Hauptmortalitätsursachen für Wölfe in Deutschland dar. Insbesondere junge Tiere, die sich von ihren Heimatrudeln getrennt haben und auf der Suche nach geeigneten eigenen Revieren und Partnern umherstreifen, sind hiervon in besonderem Maße betroffen.
+++ Eekholter Wolfsnächte am Sa., 25.02.2017 und So., 26.02.2017 jeweils ab 14:00 Uhr +++
Erleben Sie die Eekholter Wolfsnächte und die Wolfsfütterungen am beleuchteten Gehege
Über hundert Jahre lang gab es keine Wölfe in Deutschland, doch seit Beginn des neuen Jahrtausends ist der Wolf hierzulande wieder heimisch. Das Thema Wolf ist hochaktuell, und die Medien berichten viel. Die Veranstaltung Eekholter Wolfsnächte bietet eine gute Möglichkeit, sich über Aktuelles und Interessantes rund um den Wolf zu informieren.
Mit der Sonderveranstaltung „Eekholter Wolfsnächte“ möchten wir einen aktiven Beitrag leisten, dass dem Stammvater aller Hunderassen, dem Wolf, wieder die Achtung entgegengebracht wird, die ihm über Jahrhunderte verwehrt wurde.
Der Wildpark Eekholt als Wolfsinformationszentrum des Landes Schleswig-Holstein wird mit Informationsständen und aktiven ehrenamtlichen Wolfsbetreuern über seine Arbeit berichten. Weiterhin wird der „Freundeskreis freilebender Wölfe e.V.“, das „Freie Institut für Wildtierschutz e.V.“ und viele mehr mit interessanten Vorträgen und Ausstellungen zum Thema Wolf informieren.
Ein Lager mit Schlittenhunden und die rasanten Runden des Hundegespanns sind zu bestaunen, spannende Geschichten am Lagerfeuer in der Jurte laden zum Lauschen ein, bunte Kinderaktionen und eine Wolfsrallye begeistern junge, findige Wolfsfreunde. Stockbrot-Backen, wärmende Suppen, Würstchen und heiße Getränke verwöhnen den Gaumen.
Ein Höhepunkt der Veranstaltung ist die Fütterung unserer Wölfe Alexander, Janosch, Mascha und Knickohr. Das Wolfsgehege ist großzügig angelegt, von allen Seiten einsehbar und die Tiere können bei der abendlichen Fütterung um 18:00 Uhr am beleuchteten Gehege ohne störenden Zaun beobachtet werden. Beachten Sie auch unsere interessante Ausstellung „Wolfsmeile“ bei Ihrem Rundgang!
Am Sonnabend, 25. Februar 2017, um 18:30 Uhr, also nach der Wolfsfütterung, laden wir ein zu einer romantischen Fackelwanderung durch den abendlichen Wildpark mit anschließender Zusammenkunft am Lagerfeuer.
+++ Nachweis (bestätigter Hinweis) eines Wolfes im Kreis Herzogtum Lauenburg +++
KIEL / FLINTBEK (24.01.2017) Den zuständigen Mitarbeitern des schleswig-holsteinischen Wolfsmanagements wurde am 20. Januar 2017 aus der Nähe der Ortschaft Krukow östlich von Geesthacht im Kreis Herzogtum Lauenburg durch zwei Spaziergängerinnen die Begegnung mit einem wolfsähnlichen Tier gemeldet. Einer der zuständigen Wolfsbetreuer nahm sich der Angelegenheit noch am selben Tag an.
Die beiden Spaziergängerinnen waren am Freitagvormittag (20. Januar 2017) mit ihren Hunden in der Feldmark nahe der Ortschaft Krukow spazieren gegangen. Während dieses Spazierganges war beiden ein freilaufendes hundeähnliches Tier aufgefallen, das etwa die Größe eines Schäferhundes aufwies. Eine der beiden Hundebesitzerinnen hatte selbst schon Schäferhunde gehalten und ihrer Auffassung nach handelte es sich bei dem beobachteten Tier nicht um einen solchen – sie vermutete deshalb, dass es sich bei dem Tier um einen Wolf handeln könnte. Der vermutliche Wolf lief in einem großen Bogen um die Hundehalterinnen und ihre Hunde herum, bevor er verschwand.
Der herbeigerufene Wolfsbetreuer konnte die durch das Tier hinterlassenen Spuren in der Folge untersuchen, da zum Zeitpunkt der Beobachtung Schnee gelegen hatte. Spuren von Wolf und Hund sind schwierig voneinander zu unterscheiden. Ein einzelnes Trittsiegel oder eine Galoppspur genügen zur Bestimmung des Verursachers deshalb nicht. Entscheidend sind Trittsiegel und Spurverlauf (Gangart, Verhalten) in Kombination. Typisch für Wölfe ist der sogenannte geschnürte Trab, bei dem die Tritte fast perlschnurartig in einer Linie liegen und die Hinterpfoten in die Abdrücke der Vorderpfoten gesetzt werden. Da auch einige Hunde für kurze Strecken diese Art des Trabs zeigen können, müssen weitere Kriterien zur Bestimmung eines Wolfs gegeben sein. Die Schrittlänge eines erwachsenen Wolfs überschreitet beim geschnürten Trab 110 cm und der geschnürte Trab muss in Schnee – wie im vorliegenden Fall - gerichtet und gleichmäßig über eine Strecke von mindestens 100 m gezeigt werden.
Wie sich zeigte, waren die Kriterien auf deren Grundlage ein Wolf anhand von Spuren bestimmt werden kann im vorliegenden Fall erfüllt. Das beobachtete Tier hatte im Verlauf einer 300 m langen Spur über eine Strecke von 160 m geschnürten Trab gezeigt. Die dabei festgestellte Schrittlänge betrug etwa 125 cm.
Auf der Grundlage der oben genannten Indikatoren, wurde die Beobachtung durch den für Schleswig-Holstein zuständigen Wolfsfachmann, Herrn Dr. Norman Stier von der TU Dresden, in die Kategorie C 2 „bestätigter Hinweis“ eingeordnet.
Nach wie vor gibt es in Schleswig-Holstein keinen Nachweis eines dauerhaft im Lande vorkommenden Wolfes. Es handelt sich vielmehr um Tiere, die sich offenbar nur kurze Zeit bei uns aufhalten – wahrscheinlich auf der Suche nach geeigneten Lebensräumen beziehungsweise einer Partnerin oder einem Partner. Für den Nachweis eines dauerhaft im Lande lebenden Einzeltieres müsste ein bestimmter Wolf über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten im Lande nachgewiesen werden. Damit wird Schleswig-Holstein – wie schon in früheren Jahren – von Wölfen nach wie vor lediglich für jeweils relativ kurze Zeiträume „besucht“ beziehungsweise auf der Suche nach geeigneten Lebensräumen und Partnern durchwandert.
+++Veröffentlichung der Ergebnisse des Wolfsmonitoringjahres 2015/2016+++
Vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) sind die Ergebnisse des Wolfsmonitoringjahres 2015/2016 veröffentlicht worden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Aktuelle Karte der Wolfsterritorien:
+++Wolfsnachweise im Kreis Herzogtum Lauenburg und im Kreis Schleswig-Flensburg+++
KIEL / FLINTBEK (03.08.2016). Im August wurden 2 weitere Wolfsnachweise auf unterschiedliche Art erbracht:
Am 12. August 2016 wurden Mitarbeiter des schleswig-holsteinischen Wolfsmanagements durch einen
Jagdausübungsberechtigten aus dem Kreis Herzogtum Lauenburg über eine mögliche
Wolfsbeobachtung informiert. Von seiner Jagdkanzel aus hatte der Jäger beobachtet, dass – wie er
annahm – ein Wolf vergeblich versuchte, ein Reh zu erbeuten und kurz danach verschwand. Leider
gelang es nicht, die Beobachtung durch ein Foto oder ein Video zu dokumentieren, wie bei einer wenige
Woche zurückliegenden Beobachtung im Kreis Pinneberg. Das ganze ereignete sich in der Nähe A 20 bei
Groß Sarau.
Der herbeigerufene Wolfsbetreuer untersuchte am gleichen Tag den Ort und fand Spuren, die aufgrund
ihrer Größe und der anhand dieser Spuren dokumentierten Fortbewegungsweise tatsächlich auf einen
Wolf hinwiesen. Das Tier hatte insbesondere eine für Wölfe typische Fortbewegungsart, den geschnürten
Trab gezeigt, bei dem die Tritte fast perlschnurartig in einer Linie liegen und die Hinterpfoten jeweils in die
Abdrücke der Vorderpfoten gesetzt werden. Diese energiesparende Gangart ist bei Wölfen besonders
häufig. Die Schrittlänge überschreitet im geschnürten Trab beim adulten Wolf 110 cm. Da auch viele
Hunde schnüren können, muss eine fragliche Spur möglichst weit ausgegangen werden, um
entsprechende Abgrenzungen vornehmen zu können.
Die Dokumentationen der Sichtbeobachtung und insbesondere der festgestellten Spuren wurden von
Herrn Dr. N. Stier von der Technischen Universität Dresden, dem für die Klärung entsprechender Fragen
zuständigen Fachmann in Schleswig-Holstein, begutachtet und als Wolfsbeobachtung der Kategorie C 2
(bestätigter Hinweis) eingestuft.
Am 15. August 2016 wurde dann durch einen Schafhalter aus der Nähe von Satrup im Kreis Schleswig-
Flensburg zwei tote sowie ein verletztes Schaf gemeldet. Die Tiere wiesen Verletzungen auf, die den
Verdacht weckten, dass ein großer Beutegreifer für die Verletzungen der Tiere verantwortlich sein könnte
– in Frage kamen in diesem Fall ein Hund beziehungsweise ein Wolf. Aufgrund der Schwere der
Verletzungen starb letztendlich auch das zunächst verletzte Tier.
Der Vorfall wurde am gleichen Tag durch Wolfsbetreuer des Landes aufgenommen. Diese nahmen
genetische Proben für weitergehende Untersuchungen zur Klärung des möglichen Verursachers. Die
toten Tiere wurden anschließend zur veterinär-pathologischen Untersuchung in das Landeslabor nach
Neumünster verbracht. Die genetische Analyse des „Nationalen Referenzzentrums für genetische Untersuchungen bei Luchs und Wolf“, dem Forschungsinstitut Senckenberg bei Frankfurt, ergab eindeutig, dass ein Wolf die Schafe angegriffen und getötet hat.
Bislang konnte lediglich die Artzugehörigkeit, nicht aber die Herkunft des Tieres ermittelt werden.
Aufgrund des gelungenen genetischen Nachweises wurde der Vorfall durch Herrn Dr. N. Stier, dem für
Schleswig-Holstein zuständigen Experten von der Technischen Universität Dresden, als
Wolfsbeobachtung der Kategorie C 1 (eindeutiger Nachweis) eingestuft.
Der Tierhalter wurde durch Mitarbeiter des schleswig-holsteinischen Wolfsmanagements bereits über das
Untersuchungsergebnis informiert
Aufgrund der Ausgleichsregelungen des Landes Schleswig-Holstein besteht für den betroffenen
Schafhalter jetzt die Möglichkeit, den durch die Tierverluste entstandenen Schaden auf Antrag finanziell
ausgeglichen zu bekommen.
+++Nachweis eines Wolfes im Kreis Pinneberg+++
FLINTBEK / BOKHOLT (03.08.2016). Bereits am 23. Juli 2016 gelang einem Jäger von seinem Hochsitz aus in der Feldmark der Gemeinde Bokholt im Kreis Pinneberg die Beobachtung eines Wolfes. Das Tier konnte aus einem Maisfeld kommend einige Zeit auf einer Grünlandfläche beobachtet und fotografiert werden. Die Nachweisfotos wurden mit einem Handy durch das Okular eines Fernglases aufgenommen.
Am vergangenen Wochenende erhielten Mitarbeiter des schleswig-holsteinischen Wolfsmanagements Kenntnis von dieser Beobachtung und protokollierten die Sichtung im Rahmen des Wolfsmonitorings. Das auf den Fotos dokumentierte Tier wurde zwischenzeitlich durch den für das Land tätigen Wolfsexperten Dr. N. Stier von der TU Dresden begutachtet und zweifelsfrei als Wolf eingestuft.
Nach wie vor gibt es in Schleswig-Holstein keinen Nachweis eines dauerhaft im Lande vorkommenden Wolfes. Es handelt sich vielmehr um Tiere, die sich offenbar nur kurze Zeit bei uns aufhalten – wahrscheinlich auf der Suche nach geeigneten Lebensräumen beziehungsweise einer Partnerin oder einem Partner. Für einen entsprechenden Nachweis müsste ein bestimmter Wolf über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten im Lande nachgewiesen werden. Damit wird Schleswig-Holstein – wie schon in früheren Jahren – von Wölfen lediglich für jeweils relativ kurze Zeiträume „besucht“ beziehungsweise auf der Suche nach geeigneten Lebensräumen und Partnern durchwandert.
+++ Wolf war Verursacher für den Verlust eines Schafes bei St. Peter-Ording im März 2016 +++
FLINTBEK / ST. PETER-ORDING (08.04.2016). Am 20. März 2016 wurde in der Gemeinde St. Peter-Ording im Kreis Nordfriesland bei einer Kontrolle des Tierhalters ein verletztes Schaf auf einer Weide aufgefunden. Aufgrund der Schwere der festgestellten Verletzungen musste das Tier durch einen herbeigerufenen Tierarzt eingeschläfert werden.
Im Rahmen der routinemäßigen Untersuchungen des Vorfalls durch die Mitarbeiter des schleswig-holsteinischen Wolfsmanagements wurde der Vorfall aufgenommen und Proben zur Durchführung genetischer Untersuchungen genommen. Die Untersuchung dieser Proben im zuständigen nationalen Referenzzentrum für die Untersuchung genetischer Proben beim Wolf hat nun ergeben, dass eindeutig ein Wolf Verursacher des Tierverlustes war.
Seit dem oben genannten Vorfall hat es keine weiteren Zwischenfälle in der betreffenden Region mehr gegeben.
Der betroffene Schafhalter wurde durch Mitarbeiter des schleswig-holsteinischen Wolfsmanagements umgehend über das Ergebnis der genetischen Untersuchungen informiert und hat nun die Möglichkeit, den durch den Tod des Schafes erlittenen finanziellen Schaden erstattet zu bekommen.
+++ Nachweis eines Wolfes bei Curau im Kreis Ostholstein +++
FLINTBEK / CURAU (01.03.2016). Am 17. Januar 2016 wurde den Mitarbeitern des schleswig-holsteinischen Wolfsmanagements ein totes Schaf aus der Nähe des Ortes Curau im Kreis Ostholstein gemeldet. Der Vorfall wurde am gleichen Tag durch einen Wolfsbetreuer des Landes aufgenommen. Im Rahmen dieser Aufnahme wurden genetische Proben in Form von Speichelresten für weitergehende Untersuchungen genommen. Um das Tier zudem tierärztlich pathologisch zu untersuchen, wurde es anschließend in das Landeslabor nach Neumünster transportiert.
Die Speichelreste konnte das zuständige Senckenberg-Forschungsinstitut mittels genetischer Untersuchungen nun einem Wolf zuordnen. Die Herkunft und das Geschlecht des Wolfs konnten nicht identifiziert werden.
Der betroffene Tierhalter wurde über das Ergebnis der Untersuchungen informiert und hat nun die Möglichkeit, sich den entstandenen finanziellen Schaden auf Antrag ersetzen zu lassen.
Dieses war im April 2007 überfahren worden - ebenfalls im Kreis Ostholstein. Für den Kreis Ostholstein ist der vorliegende Fall der zweite sichere Nachweis eines Wolfes seit dem Wiederauftreten der Art in Schleswig-Holstein.
+++ Eekholter Wolfsnächte am Sa., 20.02.16 und So., 21.02.2016 jeweils ab 14:00 Uhr +++
Erleben Sie die Eekholter Wolfsnächte und die Wolfsfütterungen am beleuchteten Gehege
Die Rückkehr der Wölfe wird nach wie vor in allen Medien intensiv beleuchtet und von den verschiedensten Seiten zum Teil auch sehr unterschiedlich bewertet. Die Eekholter Wolfsnächte bieten an diesem Wochenende eine sehr gute Möglichkeit, sich über Neues und Interessantes rund um den Wolf - aktuell und objektiv - direkt vor Ort zu informieren. Zugleich möchten wir mit dieser Sonderveranstaltung einen aktiven Beitrag leisten, dass dem Wolf – dem Stammvater aller Hunderassen - wieder die Achtung entgegengebracht wird, die ihm über Jahrhunderte verwehrt wurde.
Der Wildpark Eekholt als Wolfsinformationszentrum des Landes Schleswig-Holstein wird mit vielen Informationsständen und aktiven ehrenamtlichen Wolfsbetreuern über seine Arbeit berichten. Weiterhin werden die Stände „Nordlicht für Notfälle“, „Nordische on tour“ - Freizeit mit nordischen Hunden“, „Freundeskreis freilebender Wölfe e.V.“, „Canis-Zentrum für Kynologie/Hundewanderungen“ vielseitig informieren. Das „Freie Institut für Wildtierschutz e.V.“ beteiligt sich mit interessanten Vorträgen und vielen spannenden Aktionen zum Thema Wolf.
Ein großes Lager mit Schlittenhunden und die rasanten Runden der Hundegespanne sind zu bestaunen, spannende Geschichten am wärmenden, gemütlichen Feuer in der Jurte laden zum Lauschen ein, bunte Kinderaktionen und eine Wolfsrallye begeistern junge, findige Wolfsfreunde. Stockbrot-Backen, wärmende Suppen, Würstchen und heiße Getränke verwöhnen den Gaumen.
Die Wolfsmeile führt Sie mit zahlreichen Informationen rund um den Wolf vom Eingang zum Hauptveranstaltungsplatz und zum Eekholter Wolfsgehege.
Lernen Sie dort die Eekholter Wölfe Alexander, Janosch, Mascha, Lena und Knickohr aus nächster Nähe kennen. An beiden Veranstaltungstagen ist die abendliche Fütterung unseres Wolfsrudels um 18:00 Uhr der Höhepunkt der Eekholter Wolfsnächte! Das großzügig angelegte Wolfsgehege ist von allen Seiten sehr gut einsehbar und die Eekholter Wölfe können bei der abendlichen, kommentierten Fütterung am ausgeleuchteten Gehege sehr stimmungsvoll ohne störende Zäune beobachtet werden.
Am Sonnabend, den 20. Februar 2016, lädt der Wildpark Eekholt ab 18:00 Uhr zu einer gemütlichen, musikalisch begleiteten Zusammenkunft am Lagerfeuer ein. Als Ausklang um 20:00 Uhr geht es dann auf eine romantische Fackelwanderung mit Ihnen durch den abendlichen Wildpark.
+++ Schäferei erhält zusätzlichen Schadensausgleich aus dem Wolfsgarantiefonds der Naturschutzorganisationen +++
Erprobte Schutzmaßnahmen können Übergriffe auf Schafherden wirkungsvoll verhindern
27. Januar 2016 - Anfang 2015 wurde die Herde des Schäfereibetriebs Jan Siebels aus Blumenthal, Kreis Rendsburg-Eckernförde, gleich zweimal von Wölfen attackiert.
Dabei wurden etliche Schafe gerissen oder so schwer verletzt, dass sie getötet werden mussten. Bei vielen anderen Mutterschafen führte der Stress zu Fehlgeburten. Für den hohen wirtschaftlichen Verlust erhielt Herr Siebels vom Umweltministerium € 15.000. Da damit der entstandene Schaden noch nicht vollständig ausgeglichen war, bekam Herr Siebels nun aus den Mittel des Wolfsgarantiefonds zusätzlich € 3.877.
Zum Hintergrund: Nach einer EU-Vorgabe, der so genannten De-minimis-Regelung, darf das Land einem Tierhalter innerhalb von drei Jahren maximal € 15.000 an Schadensausgleich zahlen. Alles, was darüber hinaus geht, gilt nach der EGVerordnungvNr. 1860 / 2004 als unerlaubte Subvention und darf damit seitens der
öffentlichen Hand nicht gezahlt werden - egal ob der Schaden dadurch ausgeglichen worden ist oder nicht. Daraufhin haben sich 2010 die Naturschutzorganisationen Freundeskreis freilebender Wölfe, Klara-Samariter-Stiftung, NABU Schleswig-Holstein, Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein, Wildpark Eekholt und der WWF
Deutschland gemeinsam den Wolfsgarantiefonds gegründet, um die durch die Deminimis-Regelung zwangsläufig begrenzten Entschädigungen des Landes gegebenenfalls ergänzen zu können. Denn nach Ansicht dieser sechs Naturschutzorganisationen dürfen die Tierhalter nicht im Regen stehen gelassen
werden. Nachweislich durch Wolfsangriffe verursachte Schäden sollten in vollem Umfang finanziell ausgeglichen werden.
Seitdem auch in Schleswig-Holstein regelmäßig Wölfe auftauchen und immer wieder Schafsrisse vermeldet worden sind, müssen sich die Schafhalter jedoch auch auf verbesserte Schutzmaßnahmen für ihre Tiere einstellen. Dafür kommen in erster Linie mobile stromführende Gitternetze, so genannte Euro-Netze, in Frage. Diese schützen nicht nur vor Wölfen, sondern auch vor Übergriffen durch Hunde, denn gut zwei Drittel aller gerissenen Schafe, bei denen erst Wölfe als Verursacher vermutet worden sind, entpuppten sich nach genetischer Analyse als Opfer wildernder Hunde.
Ein oder zwei gespannte Elektro-Litzen, wie es häufig zu sehen ist, halten zwar die Schafe auf der Koppel, bilden aber für Hunde oder Wölfe kein Hindernis. Deshalb haben die Träger des Wolfsfonds in ihrem Zuwendungsbescheid Herrn Siebels mitgeteilt, dass er bei einem weiteren Schadensfall nur dann erneut Geld aus dem Fonds erwarten könne, wenn er die vom Umweltministerium vorgeschlagenen
Präventionsmaßnahmen ergriffen habe.
Vom Ministerium erwarten die Naturschutzorganisationen vereinbarungsgemäß, dass es sich gegenüber Brüssel für eine Ausnahmegewährung bei der De-minimis-Regelung einsetzt. Dass dies möglich ist hat sich in Sachsen gezeigt, wo die Obergrenze für den finanziellen Ausgleich von Wolfsschäden aufgehoben werden
konnte. Weitere Informationen im Internet unter www.NABU-SH.de
+++ Jungwölfe wieder auf Wanderschaft / Ranzzeit der Wölfe +++
Eekholt (21.01.2016). Im Alter von 6 bis 22 Monaten beginnen die im Vorjahr geborenen Jungwölfe mit Ihrer Abwanderung von Ihrem Rudel auf der Suche nach einem geeigneten Revier („Dispersal“).
Die meisten Wölfe bleiben dabei in der näheren Umgebung in einem Umkreis von ca. 50 km von ihrem Geburtsort. Einzelne Wölfe – sog. Fernwanderer – legen aber deutlich größere Entfernungen zurück und wandern bis zu 70 km am Tag. Insgesamt werden dabei Strecken von mehreren hundert Kilometern bis hin zu über 1.000 km zurückgelegt. Dies konnte durch Besenderung oder durch Auswertungen von Genetikproben nachgewiesen werden.
Im Frühjahr kam es in den vergangenen Jahren deshalb zu einer Häufung von Sichtungen und auch Nachweisen von Wölfen auch in Schleswig-Holstein.
Für den Fall einer Begegnung mit einem Wolf haben wir Antworten auf einige häufige Fragen zusammengestellt.
Neben den Jungwölfen auf der Suche nach einem geeigneten Revier sind in den ersten Monaten eines Jahres Altwölfe unterwegs auf der Suche nach einem geeigneten Partner. Während der Paarungszeit der Wölfe (Ranzzeit von Januar bis März) ist deshalb auch mit der Wanderung von Altwölfen zu rechnen, die sich zumindest vorübergehend in Schleswig-Holstein aufhalten können.
Aufgrund der zahlreichen Straßen kamen im Frühjahr immer wieder Wölfe in Schleswig-Holstein im Straßenverkehr ums Leben (23.04.2007, 01.04.2013, 26.04.2014, 10.03.2015). In allen Fällen handelte es sich um Jungwölfe.
In der nächsten Zeit ist aus unserer Sicht wieder vermehrt mit Sichtungen von Wölfen in Schleswig-Holstein zu rechen. Bitte melden Sie Wolfshinweise per Mail (wolfsbetreuer@wildpark-eekholt.de ), über unser Kontaktformular oder telefonisch unter der Wolfshotline (0174-6330335), damit sie von den ehrenamtlichen Wolfsbetreuer weiter bearbeitet werden können.
Außerdem bitten wir um besondere Vorsicht im Straßenverkehr insbesondere nachts sowie in der Dämmerungszeit am Abend und am Morgen. Falls es zu einem Unfall kommen sollte, melden Sie ihn bitte an die nächstgelegene Polizeidienststelle und informieren das Wolfsmanagement.
+++ Gerissene Lämmer in Nordfriesland – Angreifer war ein Hund +++
KIEL (22.06.2015). Nach mehreren Lammrissen in Nordfriesland nahe Husum haben genetische Untersuchungen einen Hund als Verursacher nachgewiesen. Wie das Umweltministerium heute (22 Juni 2015) mitteilte, waren zwei der fünf untersuchten Proben eindeutig einem Hund zuzuordnen. Die anderen drei ließen keine sichere Aussage zu. Welcher Hund es war, ist unbekannt.
Von Mitte bis Ende Mai hatte der betroffene Deichschäfer beinahe jeden Morgen ein totes, angefressenes Lamm am Deich aufgefunden. Ein Wolfsbetreuer beriet den Schäfer und nahm an den Wundrändern der getöteten Lämmer Abstriche. Diese wurden zum deutschen Referenzlabor, dem Senckenberg Institut, geschickt um zu klären, ob die Tiere von einem Wolf oder einem Hund angegriffen wurden.
Der Nachweis, dass es sich um einen Hund handelte, ist nicht selten. In den vergangenen fünf Jahren gab es 77 gemeldete Schadensfälle, die zunächst einem Wolf zugeschrieben wurden. Nach Auswertung der genetischen Untersuchungen waren die Risse aber nur in zehn Prozent der Fälle (8 Fälle) eindeutig einem Wolf zuzurechnen. 34 Prozent waren jedoch eindeutig auf Hunde zurückzuführen. Bei 3 bzw. 6 Prozent handelte es sich um ohne Fremdeinwirkung gestorbene Tiere (Totgeburten oder Krankheiten) bei 29 Prozent blieb die Todesursache unbekannt und bei 18 Prozent war nicht eindeutig zu klären, ob das Tier durch den Angriff eines Wolfes oder eines Hundes gestorben war. Hinzu kommt eine unbekannte Zahl von getöteten Nutztieren, bei denen der Wolf von Beginn an auszuschließen war.
In diesem Zusammenhang appellierte Minister Habeck an Hundehalter, ihre Tiere immer unter Aufsicht und Kontrolle zu haben. Schafe, aber auch Rehe werden immer wieder zu Opfern wildernder Hunde.
+++ Runder Tisch soll Wolfsmanagement schrittweise an die neuen Entwicklungen anpassen – Habeck: „Wir streben einen möglichst breiten Grundkonsens an“ +++
KIEL (10.06.2015). Ein Runder Tisch unter Federführung des Umweltministeriums soll das Wolfsmanagement in Schleswig-Holstein inhaltlich ergänzen und so für die zunehmende Zahl der Wölfe in Schleswig-Holstein weiter aufstellen. „Dass mehr Wölfe als angenommen auftauchen, wirft eine Reihe von Fragen für den praktischen Umgang mit der Situation auf. Diese werden wir gemeinsam mit den Beteiligten von Nutztierhaltern bis hin zum Naturschutz abarbeiten. Ziel ist es, einen möglichst breiten Grundkonsens zu
finden“, sagte Umweltminister Robert Habeck (10. Juni 2015) heute im Agrar-und Umweltausschuss, wo er über die Auftaktsitzung des Runden Tisches berichtete. Er lobt die konstruktive Atmosphäre. „Das ist eine gute Basis, auch wenn es in einzelnen Fragen mit Sicherheit unterschiedliche Ansichten geben wird.“ Inhaltlich soll der Runde Tisch schrittweise Lösungen für einzelne Bereiche erarbeiten, die das Ministerium dann laufend in das Managementprogramm integriert. Erster Schwerpunkt werden die Fragen der Finanzierung und der Entschädigung sein, der praktische und rechtliche Umgang mit Ausnahmen vom im Bundesnaturschutzgesetz verankerten Tötungsverbot von Wölfen und die Problematik des Gnadenschusses. „Wir nehmen die Sorgen von Jägern und Veterinären ernst, die befürchten im Fall der Fälle einen verletzten Wolf nicht von seinem Leid erlösen zu können. Hier arbeiten wir an rechtssicheren Lösungen, die flächendeckend einen pragmatischen Umgang mit der Situation innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens ermöglichen“, sagte Habeck. Bei der
Entschädigungsregelung will das Ministerium die EU-wettbewerbsrechtliche Obergrenze für Zahlungen überprüfen und gegebenenfalls dafür eine Genehmigung der EUKommission (Notifizierung) beantragen.
Während der ersten Sitzung hatte das Ministerium vor allem die organisatorischen Veränderungen im Management vorgestellt. Demnach wird das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume in Flintbek mit seinen im Land verteilten Außenstellen insbesondere als Anlaufstelle für Betroffene und Interessierte dienen – die zentrale Telefonnummer lautet: 04347/704-325. Außerdem übernimmt es die Aus- und Fortbildung der Wolfsbetreuer im Lande. Durch das LLUR werden zukünftig auch die vom Lande vorgehaltenen sogenannten Notfallpakete für Nutztierhalter bereitgestellt.
Zur Unterstützung der ehrenamtlichen Wolfsbetreuer des Landes Schleswig-Holstein wird ein hauptamtlicher Koordinator zur Verfügung stehen, der sich um alle Belange der Wolfsbetreuer und ihrer Arbeiten im Rahmen ihrer Tätigkeit kümmern wird. Weiterhin hat sich das Land die Mitarbeit eines Fachwissenschaftlers gesichert, der Aufgaben im Rahmen des Monitorings ebenso übernehmen wird, wie die wissenschaftliche Beratung der Landesregierung sowie die fachliche Unterstützung der Wolfsbetreuer. Das Wolfsinformationszentrum Eekholt steht mit seinen umfangreichen Erfahrungen im Wolfsmanagement als Informations- und Bildungszentrum weiterhin als Ansprechpartner in Sachen Wolf zur Verfügung.
Hintergrund Das bisherige Wolfsmanagement war aufgrund fachlicher Vorgaben davon ausgegangen, dass sich in Schleswig-Holstein allenfalls einzelne Wölfe nur für kurze Zeit zeigen würden. Entsprechend waren die Strukturen auf allenfalls eine geringe Zahl durchwandernder Wölfe ausgerichtet worden. Bereits bei der Erarbeitung des ersten Managementplans waren im Rahmen eines sogenannten Runden Tisches „Wolfsmanagement“ alle relevanten gesellschaftlichen Gruppierungen in die Überlegungen einbezogen worden. In den Folgejahren bewährte sich das erarbeitete Konzept und die in Fällen von Wolfsnachweisen beziehungsweise im Zusammenhang mit diesen Nachweisen auftretenden Probleme konnten in der Regel zeitnah behoben werden.
Insbesondere in den letzten Monaten hatte sich aber mehr und mehr herauskristallisiert, dass die seinerzeit zu Grunde gelegten fachlichen Annahmen zur Besiedlung des Landes durch Wölfe korrigiert werden mussten. Die Tiere hatten sich als wesentlich anpassungsfähiger gezeigt, als angenommen. So waren zuletzt mehr als 20 Wolfsnachweise gelungen, die sich auf nahezu alle Landesteile verteilten.
Damit nahm der Arbeitsaufwand immer mehr zu. Die Managementvorgaben zeigten sich deshalb den aktuellen Gegebenheiten allein schon aus personellen Gründen nicht mehr gewachsen. Insbesondere die Notwendigkeit einer besseren personellen Ausstattung des Wolfsmanagements war im Zusammenhang mit einigen Vorkommnissen deutlich geworden. Zudem ist eine inhaltliche Ergänzung für neu auftretende Fragen erforderlich.
+++ Nordfriesischer Schäfer beklagt Verluste bei Lämmern +++
KIEL (03.6.2015). Seit dem 14. Mai 2015 beklagt ein Deichschäfer in Nordfriesland im Bereich der Insel
Nordstrand den Verlust von bislang insgesamt 14 Lämmern. Ob ein Wolf oder ein anderes Tier die Lämmer gerissen hat, ist bislang nicht klar. Der betroffene Schäfer hatte zunächst die Verluste seiner Tiere den zuständigen Behörden nicht gemeldet. Erst als immer wieder einzelne tote Lämmer aufgefunden wurden, wandte er sich an das Veterinäramt des Kreises Nordfriesland sowie die im Auftrag des Landwirtschafts- und Umweltministeriums tätigen Wolfsbetreuer.
Soweit möglich, wurden die seither tot aufgefundenen Tiere zur Untersuchung in das Landeslabor in Neumünster verbracht. Darüber hinaus wurden forensische Proben entnommen, die zur genetischen Untersuchung an das Senckenberg-Forschungsinstitut in Gelnhausen in Hessen gegeben wurden. Die Untersuchung dieser Proben wird allerdings noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Um weitere Erkenntnisse zu erhalten, wurden zeitweise auch bis zu 23 Fotofallen sowie eine Wärmebildkamera durch Wolfsbetreuer des Landes eingesetzt. Hier gab es bislang keine Ergebnisse.
Da in Nordfriesland dieselbe Herde innerhalb von zwei Wochen mehrfach angegriffen wurde, besteht die Sorge, dass sich ein Tier auf die dort weidenden Schafe als Beute spezialisiert haben könnte. Ein solches Verhalten birgt das Risiko, dass der betroffene Wolf sich ausschließlich von Haustieren ernähren könnte, was in der Folge in der Region zu erheblichen Problemen führen würde. Ein solches Verhalten könnte schnell zu erheblichen Tierverlusten führen. Sollte sich herausstellen, dass es ein Wolf war, wird das Landwirtschaftsministerium prüfen, wie die betroffenen Nutztierbestände vor weiteren Übergriffen
geschützt werden können. Hierzu gehören auch Überlegungen hinsichtlich möglicher Ausnahmegenehmigungen auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes. Im Rahmen einer solchen Ausnahme könnte das Tier mit Gummigeschossen vergrämt oder sogar abgeschossen werden. Die rechtlichen Hürden für eine solche im Einzelfall zu erteilende Genehmigung sind allerdings sehr hoch, so dass über den Ausgang einer solchen Prüfung derzeit keine Aussagen getroffen werden können.
Bereits im ersten Wolfs-Managementprogramm, das gemeinsam mit Naturschützern, Tier-haltern und Ministerium erarbeitet worden war, war vereinbart worden, dass Wölfe, die durch problematisches Verhalten die Akzeptanz für die Wolfspopulation gefährden, im Einzelfall „entnommen“, also geschossen werden dürften, unter Beachtung der strengen Ausnahmereglungen des Bundesnaturschutzgesetzes. Das Instrument der Vergrämung soll – wann immer nötig und möglich – genutzt werden.
+++ Strategische Neuausrichtung des Wolfsmanagements in Schleswig-Holstein +++
Um weiterhin ein professionelles Wolfsmanagement in Schleswig-Holstein gewährleisten zu können, erfolgt zum 01.05.2015 eine neue strategische Ausrichtung.
Das seit fünf Jahren tätige Wolfsinfozentrum SH im Wildpark Eekholt wird dabei weiterhin als Wolfsinfozentrum die Bereiche „Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit“ übernehmen und damit Anlaufstelle für Fragen aus der Bevölkerung rund um das Thema Wolf sein.
Wolfshinweise und Fragen rund um die Nutztierhaltung werden in Zukunft federführend vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) in Flintbek bearbeitet.
Unterstützt werden beide Einrichtungen von den ehrenamtlichen Wolfsbetreuern in Schleswig-Holstein.
Notwendig wurde die Neuorientierung durch die in den letzten zwei Jahren deutlich gestiegene Zahl von Wolfshinweisen und dem damit verbundenen hohen Arbeitsaufkommen, dass in Zukunft nicht mehr ausschließlich auf ehrenamtlicher Basis geleistet werden kann.
Um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten, steht das Wolfsinfozentrum in den nächsten vier Wochen weiterhin als Ansprechpartner für das Wolfsmanagement zur Verfügung.
In Kürze werden wir Sie über die neuen Meldewege informieren.
+++ Genetikuntersuchungen nach Angriff auf Schafsherde: männlicher Wolf nachgewiesen – Landwirtschaftsminister Habeck schafft staatliches Wolfsmanagement
KIEL. Zwei Wochen nach dem Angriff auf eine Schafsherde im Kreis Rendsburg-Eckernförde ist ein Wolf als Verursacher nachgewiesen worden. Wie die genetischen Untersuchungen des Senckenberg-Instituts in Gelnhausen im Auftrag des Ministeriums ergaben, handelt es sich um ein männliches Tier, das aus einem Rudel in Sachsen-Anhalt stammt. Es wurde erstmals nachgewiesen. Dies teilte Landwirtschafts- und Umweltminister Robert Habeck heute (29. April 2015) dem Umwelt- und Agrarausschuss des Landtages in Kiel mit.
In Folge des Angriffs Mitte April waren insgesamt 20 Schafe und 32 Lämmer gestorben, ein Teil direkt beim Angriff, andere mussten wegen ihrer schweren Verletzungen eingeschläfert werden, weitere starben in den Folgetagen. Das Ministerium veranlasste sofort, dass die Herde auf Teilflächen durch Elektrozäune geschützt wird. „Der Schafhalter wird selbstverständlich eine Entschädigung erhalten. Die Situation ist für ihn und seine Familie bedrückend“, sagte Minister Habeck.
Er betonte: „Es bedeutet eine große Herausforderung, dass der Wolf nach Schleswig-Holstein zurückkommt, besonders für die Nutztierhalter. Wir wollen, dass Schafhalter in diesem Land eine Zukunft haben, und wir wollen eine offene Weidelandschaft und Tiere in der Fläche. Daher bedarf es eines angemessenen Schutzes der Herden. Hier sind die Tierhalter gefragt, aber auch das Land leistet Unterstützung.“ Es gebe im Rahmen des Wolfsmanagements bereits ein breites Spektrum an Schutzmaßnahmen und Hilfe – von Beratung über Herdenschutzpakete bis hin zu Entschädigung.
„Vor dem Hintergrund der steigenden Anzahl von Wolfsnachweisen in den letzten Monaten werden wir das Wolfsmanagement jedoch zusätzlich stärken. Statt wie bisher beim Wolfsinfozentrum in Eekholt wird es ab Anfang Mai beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) angesiedelt sein. Dort werden wir es personell verstärken. Weiterhin werden wir die engagierten und hervorragenden ehrenamtlichen Wolfsbetreuer intensiv einbinden“, sagte Habeck. „Sie sind unsere Erste Hilfe, die Tag und Nacht bereit steht. Das ist nicht selbstverständlich.“ Habeck dankte zudem dem Wolfsinfozentrum für sein ausgezeichnetes Engagement.
Das Ministerium wird auch mit allen Beteiligten - von Schäfern über Jäger bis hin zu Naturschützern – über weitergehenden Maßnahmen beraten. Am 19. Mai gibt es außerdem in Kiel (18.00 Uhr, FH Kiel) eine öffentliche Informations- und Diskussionsveranstaltung. „Es ist ein sehr sensibles Thema - dem Wolf schlägt auf der einen Seite Sympathie bis hin zur überhöhten mythischen Verehrung entgegen, auf der anderen Seite angstvolle mythische Dämonisierung. Wir müssen als Gesellschaft lernen, mit der Rückkehr der Wölfe umzugehen. Dazu gehört es auch, Annahmen immer wieder zu hinterfragen und zu diskutieren.“, sagte Habeck.
Wölfe sind nach Washingtoner Artenschutzabkommen, Berner Konvention und der europäischen Naturschutzrichtlinie (FFH-Richtlinie) sowie das Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt. Sie dürfen nicht gejagt werden. Bei konkreter Gefahr sind aber im Einzelfall artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen zur Vergrämung und zum Abschuss möglich. Die Polizei darf in einer konkreten Gefahrensituation für Menschen selbstverständlich eingreifen.
Hintergrund zum Herdenschutz und Entschädigungszahlungen
Landesweit gilt, dass Tierhalter ihre Tiere angemessen schützen sollen. Gibt es Hinweise, dass ein Wolf Schafe gerissen haben könnte, bringen Wolfsbetreuer Tierhaltern im Umfeld leihweise ein Notfallpaket mit Zaunmaterial. In speziellen Wolfsgebieten dagegen fördert das Land auch den vorbeugenden Schutz.
Das Land zahlt zudem Entschädigungen an Tierhalter, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein Wolf die Nutztiere, insbesondere Schafe, gerissen hat. Dabei wird der tatsächlich entgangene Gewinn ausgeglichen. So können in einem angemessenen Rahmen auch Verluste ausgeglichen werden, wenn durch das Eindringen eines Wolfes Schafe verlammen – also ihre ungeborenen Lämmer verlieren.
+++Zahlreiche Schafe auf einer Fläche im Kreis Rendsburg-Eckernförde gerissen – Land unterstützt Tierhalter beim Schutz ihrer Herde+++
KIEL(15.04.2015). In einer Schafherde im Kreis Rendsburg-Eckernförde sind gestern (14. April 2015) zahlreiche Schafe und Lämmer gerissen worden. Ob ein Wolf oder ein Hund die Herde angegriffen hat, ist bislang nicht geklärt.
Wie das Landwirtschaftsministerium mitteilte, kamen bei dem Angriff unmittelbar 6 Schafe und vier Lämmer ums Leben. 14 weitere Schafe und 4 Lämmer wurden so schwer durch Bisse verletzt, dass sie eingeschläfert werden mussten. Zudem wurde heute Morgen ein weiteres Lamm entdeckt, so dass von einem erneut nächtlichen Angriff auszugehen ist.
„Wir wissen noch nicht, ob es ein Hund oder ein Wolf war. Aber die Schäden haben eine in Schleswig-Holstein bislang nicht gekannte Dimension. Tierhalter sollten ihre Schafe und Lämmer in jedem Fall gut schützen, und als Land tun wir unser Möglichstes, sie dabei zu unterstützen“, sagte Minister Robert Habeck. Er betonte: „Auch die ehrenamtlichen Wolfsbetreuer leisten hier im Rahmen des Wolfsmanagements einen großen Beitrag, und dafür sind wir dankbar.“
Es wurden Abstriche von den getöteten Tieren genommen, um mit Hilfe von genetischen Untersuchungen zu klären, ob ein Wolf oder ein Hund angegriffen hat. Die Gen-Proben wurden zum Senckenberg-Institut nach Gelnhausen geschickt. Mit Ergebnissen ist frühestens in zwei Wochen zu rechnen.
Der betroffene Tierhalter bekommt noch heute leihweise mit Unterstützung des Ministeriums und des Wolfsinfozentrum im Wildpark Eekholt ein Herdenschutzpaket mit Elektrozäunen kostenfrei zur Verfügung gestellt, damit seine Tiere geschützt sind. Zudem wird er für den Verlust der Schafe und Lämmer eine Entschädigung erhalten, wenn nicht zweifelsfrei ausgeschlossen werden kann, dass ein Wolf die Schäden verursacht hat. Andere Schafhalter in der Region können ebenfalls über das Wolfsinfozentrum ein entsprechendes Notfallpaket vorübergehend ausleihen.
Hintergrund zum Herdenschutz und Entschädigungszahlungen
Landesweit gilt, dass Tierhalter ihre Tiere angemessen schützen sollen. Gibt es Hinweise, dass ein Wolf Schafe gerissen haben könnte, stellt das Wolfsinfozentrum im Wildpark Eekholt Tierhaltern im Umfeld leihweise ein Notfallpaket mit Zaunmaterial zur Verfügung.. In speziellen Wolfsgebieten dagegen fördert das Land auch den vorbeugenden Schutz.
Das Land zahlt zudem Entschädigungen an Tierhalter, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein Wolf die Nutztiere, insbesondere Schafe, gerissen hat. Dabei wird der tatsächlich entgangene Gewinn ausgeglichen. So können in einem angemessenen Rahmen auch Verluste ausgeglichen werden, wenn durch das Eindringen eines Wolfes Schafe verlammen – also ihre ungeborenen Lämmer verlieren
In mehr als zwei Drittel der Fäll von Schafsrissen wurde bislang Hunde als Verursacher nachgewiesen.
38 ehrenamtliche Wolfsbetreuer im Land gehen Hinweisen auf Wölfe nach und beraten Tierhalter, wie sie ihre Herden schützen können. Die Koordinierung übernimmt derzeit das vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume beauftragte Wolfsinfozentrum Eekholt. Für Fragen oder Wolfshinweise gibt es eine spezielle Hotline – Informationen gibt es unter www.wolfsbetreuer.de.
Hintergrund zum Wolf
Über viele Jahrzehnte waren Wölfe in Schleswig-Holstein ausgestorben. Erstmals wurde 2007 wieder ein Wolf gesichtet, seit 2012 gab es 17 bestätigte Nachweise. Im Kreis Rendsburg-Eckernförde wurde bislang erst ein Wolf nachgewiesen.
Der Wolf ist eine streng geschützte Art nach Washingtoner Artenschutzabkommen, Berner Konvention und der europäischen Naturschutzrichtlinie (FFH-Richtlinie). Das Bundesnaturschutzgesetz schützt den Wolf und zählt ihn zu den besonders und streng geschützten Arten. Sie unterliegen damit dem umfassenden Schutz der Zugriffs- und Besitzverbote des § 44 BNatSchG.
+++ Gen-Untersuchungen zu auffälligem Wolf abgeschlossen: Tier stammt aus Rudel in Niedersachsen+++
(30.03.2015) Für den Wolf, der im Februar im Kreis Herzogtum Lauenburg in eine Schafherde eingedrungen ist, liegt das Ergebnis der Genetikuntersuchung vor. Demnach handelt sich um einen jungen Rüden, der aus einem Rudel auf dem Munsteraner Truppenübungsplatz in Niedersachsen stammt.
Das Tier hatte sich bei dem Angriff auf die Schafherde im Februar im Vergleich zu anderen bisher beobachteten Artgenossen ungewöhnlich verhalten. Es zeigte kaum die für Wölfe typische Scheu vor Menschen und ließ sich erst nach längerer Zeit aus der Schafherde vertreiben, obwohl sich Wolfsbetreuer und Tierhalter bis auf wenige Meter näherten. Aggressiv gegenüber Menschen war der Wolf jedoch nicht.
Dieses Verhalten zeigt Parallelen zu dem Munsteraner Wolfsrudel, aus dem der Wolf stammt. Die Wölfe auf dem Truppenübungsplatz in Niedersachsen fallen bereits ebenfalls seit längerer Zeit auf, weil sie Berichten zufolge wenig Distanz zu Menschen zeigten. In Fachkreisen wird seit längerem diskutiert, ob sie von Menschen gefüttert werden und so ihre natürliche Scheu vor dem Menschen verloren haben könnten.
Nach diesen Erkenntnissen scheint die fehlende Scheu also nicht auf eine generelle Entwicklung bei den Wölfen zurückzuführen zu sein, sondern es dürfte sich eher um ein lokales Phänomen handeln, das nach dem, was bislang bekannt ist ausschließlich das Munsteraner Rudel in Niedersachsen betrifft.
Wie diesem Problem entgegenzutreten ist, muss auf Bundesebene abgestimmt werden. Wölfe dürfen ihre angeborene Scheu vor Menschen nicht durch Füttern verlieren. Schleswig-Holstein wird dieses Thema in den zuständigen Bund-Länder-Gremien ansprechen und beraten.
+++ Wolfsnachweise im Kreis Herzogtum Lauenburg: Land fördert künftig Herdenschutz in der Region +++
Im Gebiet des Kreises Herzogtum-Lauenburg fördert das Land nun den Schutz von Herdentieren finanziell. Es zahlt künftig 80 Prozent der Herdenschutzmaßnahmen, wenn Tierhalterinnen und Tierhalter dies beantragen.
„Nachweise von Wölfen hatten wir bislang überall im Land. Inzwischen scheint sich das Gebiet Herzogtum Lauenburg als ein Schwerpunkt herauszubilden. Daher empfehlen wir den Tierhaltern hier ganz besonders, vorsorglich für einen angemessenen Schutz ihrer Herden zu sorgen. Dabei hilft das Land ihnen mit der weitgehenden Finanzierung etwa von Elektrozäunen, Herdenschutzhunden oder anderen Schutzmaßahmen“, sagte Umwelt- und Landwirtschaftsminister Robert Habeck heute (13. März 2015). Die Schafhalter in der Region wurden entsprechend durch das Ministerium informiert.
Habeck betonte: „Es ist eine Erfolgsgeschichte, dass ein wildes Tier wie der Wolf, so, wie es jetzt aussieht, nach Schleswig-Holstein zurückkommt. Das ist ein gutes Signal für die Artenvielfalt und eine Bereicherung unseres Landes. Das neue Miteinander bedeutet eine große Herausforderung. Wölfe sind wilde Tiere. Deshalb hat das Land sich früh darauf vorbereitet und das Management mit Schäfern, Landwirten, Jägern Naturschützern abgestimmt. Dazu gehört, dass wir die Nutztiere angemessen schützen, insbesondere in Regionen, in denen vermehrt Wölfe nachgewiesen werden“, sagte Habeck weiter.
Nach der Förderrichtlinie werden in einem Wolfsgebiet vorbeugende Maßnahmen empfohlen und gefördert. Bei Schafsrissen wird den Tierhaltern wie sonst auch eine Entschädigung gezahlt. Sie müssen sich dafür jedoch zuvor um einen Mindestschutz ihrer Herden bemüht haben.
Hintergrund zum Herdenschutz und Entschädigungszahlungen
Landesweit gilt, dass Tierhalter ihre Tiere angemessen schützen sollen. Gibt es Hinweise, dass ein Wolf Schafe gerissen haben könnte, stellt das Wolfsinfozentrum im Wildpark Eekholt Tierhaltern im Umfeld leihweise ein Notfallpaket mit Zaunmaterial zur Verfügung gestellt. In einem Wolfsgebiet dagegen fördert das Land auch den vorbeugenden Schutz.
Das Land zahlt zudem Entschädigungen an Nutztierhalter, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein Wolf die Tiere gerissen hat. Dabei wird der tatsächlich entgangene Gewinn ausgeglichen. So können in einem angemessenen Rahmen auch Verluste ausgeglichen werden, wenn durch das Eindringen eines Wolfes Schafe verlammen – also ihre ungeborenen Lämmer verlieren. Die Höchstsumme pro Schafhaltung liegt aufgrund der Beihilfebestimmungen der Europäischen Union bei insgesamt 7500 Euro in drei Jahren. Sollten in Einzelfällen Schäden höher sein, würde ein durch verschiedene Verbände (NABU Schleswig-Holstein, Freundeskreis freilebender Wölfe, Stiftung Naturschutz, Klara Samariter-Stiftung, Wildpark Eekholt und WWF Deutschland) gegründeter Fond nach Prüfung des Einzelfalls einspringen können.
38 ehrenamtliche Wolfsbetreuer im Land gehen Hinweisen auf Wölfe nach und beraten Tierhalter, wie sie ihre Herden schützen können. Die Koordinierung übernimmt das vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume beauftragte Wolfsinfozentrum Eekholt. Für Fragen oder Wolfshinweise gibt es eine spezielle Hotline – Informationen gibt es unter www.wolfsbetreuer.de.
Hintergrund zum Wolf
Über viele Jahrzehnte waren Wölfe in Schleswig-Holstein ausgestorben. Erstmals wurde 2007 wieder ein Wolf gesichtet, seit 2012 gab es 17 bestätigte Nachweise, 6 davon im Kreis Herzogtum Lauenburg.
Der Wolf ist eine streng geschützte Art nach Washingtoner Artenschutzabkommen, Berner Konvention und der europäischen Naturschutzrichtlinie (FFH-Richtlinie). Auch das Bundesnaturschutzgesetz schützt den Wolf. Es zählt ihn zu den besonders und streng geschützten Arten. Sie unterliegen damit dem umfassenden Schutz der Zugriffs- und Besitzverbote des § 44 BNatSchG. Dies betrifft insbesondere das Töten von Wölfen. Verboten ist auch das Töten eines erkennbar schwer verletzten Wolfs beziehungsweise eines Hybriden, sofern dafür keine ausdrückliche Genehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde vorliegt.
+++ Wolf auf Landstraße bei Bordesholm überfahren +++
Auf einer Landstraße nahe Bordesholm (Kreis Rendsburg-Eckernförde) ist heute in den frühen Morgenstunden (10. März 2015) ein Wolf überfahren worden. Dank der guten Zusammenarbeit mit der Polizei konnte das Tier von Wolfsbetreuern des Landes geborgen werden. Der Wolf wird zur Untersuchung ins Leibnitz Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) nach Berlin gebracht.
Den ersten Untersuchungen zufolge handelt es sich um ein junges Tier. Todesursache sind die schweren Verletzungen durch den Zusammenstoß mit dem Auto. Proben für eine genetische Untersuchung werden an das Senckenberg Institut für Wildtiergenetik weitergeleitet. Ziel ist es herauszufinden, woher der Wolf kam.
Bereits 2007, 2013 und 2014 ist jeweils ein Wolf in Schleswig-Holstein überfahren worden. Die Unfälle ereigneten sich auf der Bundesstraße 76 bei Süsel (Kreis Ostholstein), auf der A 1 zwischen Bargteheide und Ahrensburg (Kreis Stormarn) und auf der A24 bei Witzhave.
++ Weiterer Wolf im Kreis Herzogtum Lauenburg aufgetaucht - Schafe angegriffen +++
KIEL. Ein verhaltensauffälliger Wolf ist am Wochenende im Kreis Herzogtum Lauenburg
östlich von Mölln in eine Schafsherde eingedrungen. Vier Schafe wurden verletzt, zwei
davon starben. Der Rest wurde der Herde auseinandergetrieben. Wie das Umweltministerium
heute (23. Februar 2015) mitteilte, verhielt sich der betreffende Wolf im Vergleich mit
allen bisherigen Erfahrungen höchst ungewöhnlich.
Während sich Wölfe in Anwesenheit von Menschen im Allgemeinen sehr scheu zeigen, war es im vorliegenden Fall schwierig, das Tier aus der Schafherde zu vertreiben. Obwohl sich die vor Ort befindlichen Personen dem Tier auf unter zehn Meter näherten, gelang es erst nach einiger Zeit, den Wolf von den Schafen zu trennen und zu vertreiben. Aggressiv gegenüber den Menschen zeigte sich das Tier aber nicht.
Der Schafhalter hatte kurzfristig den ehrenamtlichen Wolfbetreuer aus der Region benachrichtigt.
Als er eintraf, war der Wolf noch vor Ort. Er half, das Tier zu verscheuchen. Das ebenfalls benachrichtigte Wolfsinformationszentrum Schleswig-Holstein im Wildpark Eekholt nahm unverzüglich Kontakt zum Umweltministerium auf. Aufgrund der beschriebenen Verhaltensauffälligkeiten und der hierdurch zu befürchtenden Gefahren, die von dem Tier ausgehen könnten, erteilte das Ministerium dem zuständigen Wolfsbetreuer Genehmigung, das Tier gegebenenfalls mit Gummigeschossen zu verscheuchen oder es in letzter Konsequenz zu töten.
Anmerkung: Eine mögliche Tötung eines Wolfes ist an strenge Auflagen geknüpft. Vorsorglich wurde eine Ausnahmegenehmigung erteilt für den Fall, dass Gefahr für Leib und Leben und sofortiger Handlungsbedarf bestanden hätte. Der Wolf aber hat gegenüber Menschen zu keinem Zeitpunkt ein agressives Verhalten gezeigt. Von der vorsorglich für den "Notfall" erteilten Genehmigung musste kein Gebrauch gebacht werden. Das Tier hat sich in einen angrenzenden Wald zurückgezogen.
Wie hoch der entstandene Schaden letztlich sein wird, kann derzeit noch nicht abschließend beurteilt werden, da noch nicht alle Tiere wieder eingefangen werden konnten. Um weitere Übergriffe auf Schafherden in der Region zu verhindern, wurden die betreffenden Schafhalter im Umfeld des Vorfalls durch das Wolfsinformationszentrum mobile Elektrozäune versorgt. Darüber hinaus wurden von den verletzten Schafen Abstriche genommen, um im Rahmen genetischer Untersuchungen weitere Informationen über den Wolf zu erhalten. Derzeit untersuchen Fachleute des Landes, warum der Wolf nicht die für diese Art ansonsten
typische Scheu vor Menschen gezeigt hat und wie diesem Problem entgegengetreten
werden kann. Bewohnern der Region Mölln wird durch das schleswig-holsteinische Um-weltministerium zudem geraten, ihre Hunde nicht unangeleint laufen zu lassen.
Einige Kilometer südlich konnte am gleichen Tag ein Wolf über ein Video nachgewiesen werden – ob es sich bei dem Tier um den gleichen Wolf handelt, konnte noch nicht abschließend geklärt werden.
++ Wolfshinweis im Kreis Herzogtum Lauenburg +++
KIEL (20.02.2015). Wieder ist ein Wolf in Schleswig-Holstein in eine Fotofalle getappt.
Beim Auslesen der Daten seiner Wildkamera entdeckte ein Jäger im südlichen Kreis Herzogtum-Lauenburg, ein Foto des Tieres. Es unterrichtete sofort einen Wolfsbetreuer und stellte das Foto, das vom 6. Februar stammt, zur Verfügung. Ob es sich bei dem abgebildeten Tier um dasselbe handelt, dass am 17. Februar am Rand des Segeberger Forstes nachgewiesen wurde, ist allein durch Fotos nicht zu belegen.
Das Wolfsmanagement des Landes bewährt sich. Seit 2012 ist dies höchstwahrscheinlich der 11. Nachweis in Schleswig-Holstein.
+++ Wolfsnachweis im Kreis Segeberg +++
Am 17. Februar 2015 gelang ein weiterer Wolfsnachweis in Schleswig-Holstein.
Am 16. Februar wurde ein gerissenes Damtier am Rand des Segeberger Forstes von einem Jäger aufgefunden, dem Wolfsinfozentrum gemeldet und von Wolfsbetreuern untersucht.
Mit der sofort aufgestellten Fotofalle gelang am 17. Februar der gesicherte Nachweis eines Wolfes.
Seit 2012 ist dies nunmehr der 10. Nachweis in SchleswigHolstein.
Wölfe haben eine angeborene Scheu vor dem Menschen, Gefährdungen von Spaziergängern und spielenden Kindern sind deshalb auszuschließen. Sie ernähren sich vornehmlich von Wildtieren, wie wissenschaftliche Untersuchungen nachgewiesen haben. Tierhalter von Schafen und Ziegen sollten versuchen, ihre Tiere angemessen zu schützen.
Dies sollte generell gelten, da sich durch die bisher durchgeführten Genetikproben an gerissenen Schafen immer wieder herausgestellt hat, dass Hunde in Weideflächen eingebrochen waren und die Tiere tödlich verletzt hatten.
Eine Beratung erfolgt durch ehrenamtlich arbeitende Wolfsbetreuer des Landes. Die Koordinierung übernimmt das vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume beauftragte Wolfsinfozentrum Eekholt.
Für Fragen oder Wolfshinweise gibt es eine spezielle Hotline – Informationen gibt es unter www.wolfsbetreuer.de.
+++ Weiterer Wolfsnachweis im Kreis Dithmarschen +++
KIEL. Ein weiterer Wolf ist in Schleswig-Holstein nachgewiesen worden. Wie das Umweltministerium in Schleswig-Holstein heute (23. Juni 2014) mitteilte, wurden am 20. Mai zwei gerissene Schafe nahe Büsum im Kreis Dithmarschen aufgefunden. Mit den entnommenen Genetikproben wurde ein Wolf als Verursacher nachgewiesen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist das Tier keinem Rudel zuzuordnen.
Das genetische Profil zeigt jedoch einen sehr hohen Verwandtschaftsgrad mit einigen deutschen Rudeln. Daher ist davon auszugehen, dass das Tier aus Deutschland stammt. Weitere Untersuchungen sollen zeigen, aus welchem Rudel es kommt.
Das Wolfsmanagement des Landes bewährt sich. Seit 2012 ist dies nunmehr der 9. Nachweis in Schleswig-Holstein. Ob sich Wölfe dauerhaft in Schleswig-Holstein aufhalten, steht bisher noch nicht fest.
Wölfe haben eine angeborene Scheu vor dem Menschen. Spaziergänger und spielende Kindern sind daher nicht gefährdet. Wölfe ernähren sich vornehmlich von Wildtieren, wie wissenschaftliche Untersuchungen nachgewiesen haben. Tierhalter von Schafen und Ziegen sollten daher versuchen, ihre Tiere angemessen zu schützen. Dies sollte generell gelten – bisher durchgeführte Genetikproben an gerissenen Schafen haben immer gezeigt, dass Hunde in Weideflächen eingebrochen waren und die Tiere tödlich verletzt hatten.
Ehrenamtliche arbeitende Wolfsbetreuer des Landes beraten Tierhalter und Tierhalterinnen.
Die Koordinierung übernimmt das vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume beauftragte Wolfsinfozentrum Eekholt. Für Fragen oder Wolfshinweise gibt es eine spezielle Hotline – Informationen gibt es unter www.wolfsbetreuer.de
+++ Wolf auf der A24 getötet +++
KIEL. Auf der Autobahn 24 zwischen Witzhave und Reinbek (Kreis Stormarn) wurde am 26.04.2014 in den frühen Morgenstunden des Sonnabends ein Wolf überfahren.
Dank der guten Zusammenarbeit mit der Autobahnpolizei konnte das Tier von Wolfsbetreuern des Landes geborgen und zur Untersuchung ins Leibnitz Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) nach Berlin überführt werden. Ergebnis der ersten Untersuchungen ist, dass es sich um ein sehr junges weibliches Tier handelte.
Todesursächlich sind die schweren Verletzungen durch die Kollision mit dem Fahrzeug.
Ob es sich bei dem toten Wolf um eines der Tiere handelt, die in den letzten Wochen im Kreis Stormarn und im südlichen Kreis Herzogtum Lauenburg nachgewiesen wurden, kann noch nicht mit Sicherheit gesagt werden.
Proben für eine genetische Untersuchung sind an das Senckenberg Institut für Wildtiergenetik weitergeleitet worden. Das Ergebnis soll zweifelsfrei die Herkunft aufklären.
Bereits 2007 und 2013 ist jeweils ein Wolf in Schleswig-Holstein überfahren worden. Die Unfälle ereigneten sich auf der Bundesstraße 76 bei Süsel (Kreis Ostholstein) und auf der A 1 zwischen Bargteheide und Ahrensburg (Kreis Stormarn)
„Es ist sehr schade, dass ein weiterer Wolf in Schleswig-Holstein dem Straßenverkehr zum Opfer gefallen sind“, sagte Umweltminister Robert Habeck (Grüne).
Für Fragen zum Thema Wolf oder Wolfshinweise gibt es eine spezielle Hotline beim vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume beauftragten Wolfsinfozentrum Eekholt.
Informationen gibt es unter www.wolfsbetreuer.de.
+++ Wolf im Kreis Herzogtum Lauenburg nachgewiesen +++
KIEL. Im Kreis Herzogtum Lauenburg ist ein Wolf nachgewiesen worden. Dies ergibt sich aus Genetikproben, die Ende Februar beim Kadaverrest eines Kalbes genommen wurden, wie das Umweltministerium heute (19. März 2014) mitteilte. Weitere DNA-Untersuchungen sollen klären, woher das Tier stammt. Ob sich der Wolf dauerhaft oder nur vorübergehend in Schleswig-Holstein aufhält, steht bisher noch nicht fest.
Es ist der fünfte Nachweis eines Wolfs in Schleswig-Holsten seit 2012. „Das ist ein gutes Signal: Unser Land hat Raum für wilde Tiere“, sagte Umweltminister Robert Habeck. Das Wolfsmanagement des Landes habe sich bewährt. So beraten ehrenamtlich Wolfsbetreuer Tierhalter, wie sie ihre Tiere angemessen schützen. Werden Tiere gerissen, zahlt das Land eine Entschädigung.
Der Wolf ist eine streng geschützte Art nach Washingtoner Artenschutzabkommen, Berner Konvention, der europäischen Naturschutzrichtlinie (FFH-Richtlinie) und dem Bundesnaturschutzgesetz. Er ist sehr scheu. Spaziergänger und spielende Kindern sind daher nicht gefährdet.
Für Fragen oder Wolfshinweise gibt es eine spezielle Hotline – Informationen gibt es unter www.wolfsbetreuer.de.
+++ Analyse von Genetikproben: Segeberger Wolf wanderte in den Norden Dänemarks +++
KIEL. Eine erneute Prüfung von Genetikproben am Forschungsinstitut Senckenberg (Gelnhausen) hat überraschende Erkenntnisse über den im letzten Jahr nachgewiesenen „Segeberger Wolf“ gebracht. Der Wolf, der zwischen Juni und September 2012 mehrfach durch Fotofallenbilder und Genetik-Untersuchungen im westlichen Kreis Segeberg nachgewiesen wurde, ist bis in den norddänischen Thy Nationalpark gewandert. Dort starb er im November 2012 in Folge von Krankheit. Dies teilte das Umweltministerium Schleswig-Holstein heute (16. Dezember 2013) mit.
Auch die Herkunft des Wolfes ist nun geklärt: Er stammte aus dem „Milkeler Rudel“ in Sachsen. Von dort aus wanderte er in den 412 km Luftlinie entfernten Kreis Segeberg, wo er den ganzen Sommer über blieb. Es deutete alles darauf hin, dass der dreijährige Rüde ein geeignetes Revier gefunden hatte. Die erneute Abwanderung in das 365 km Luftlinie entfernte Thy (DK) ist ungewöhnlich. Wolfsexperten gehen davon aus, dass diese zweite Abwanderung durch eine massive Störung ausgelöst wurde. Worin die Störung lag, ist bisher nicht geklärt. Insgesamt ist das Tier weit über 1.000 km gewandert, was nicht so häufig vorkommt.
Auch zum Wolf, der im Mai und Juli 2013 im nördlichen Kreis Dithmarschen nachgewiesen wurde, gibt es neue Erkenntnisse.
Die Genetik-Untersuchungen am Forschungsinstitut Senckenberg (Gelnhausen) ergaben, dass es sich um eine junge Wölfin aus dem aus dem 307 km Luftlinie entfernten „Altengrabower Rudel“ in Sachsen-Anhalt handelt. Es ist der erste weibliche in Schleswig-Holstein nachgewiesene Wolf.
+++ Wolf im nördlichen Kreis Dithmarschen nachgewiesen +++
(25.07.2013) In Schleswig-Holstein lebt ein weiterer Wolf. Am vergangenen Donnerstag, den 25. Juli 2013, gelang es einen Wolf im nördlichen Kreis Dithmarschen durch ein Fotofallenbild nachzuweisen. Nach Begutachtung der Aufnahmen durch das Büro Lupus handelt es sich um einen jungen Wolf im Sommerfell.
„Das Wolfsmanagement des Landes bewährt sich. Schleswig-Holstein hat Raum für wilde Tiere, das ist ein gutes Signal für ein Mehr an Biodiversität“, so Minister Habeck.
Wölfe haben eine angeborene Scheu vor dem Menschen, Gefährdungen von Spaziergängern und spielenden Kindern sind deshalb auszuschließen. Sie ernähren sich vornehmlich von Wildtieren, wie wissenschaftliche Untersuchungen nachgewiesen haben. Tierhalter von Schafen und Ziegen sollten ihre Tiere angemessen schützen. Kosten hierfür werden auf Antrag durch das Land übernommen.
Vor Antragstellung erfolgt eine Beratung durch ehrenamtlich arbeitende Wolfsbetreuer des Landes. Die Koordinierung übernimmt das vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume beauftragte Wolfsinfozentrum Eekholt.
+++ Schafrisse in Dithmarschen: Genproben weisen Wolf als Verursacher nach +++
(11.07.2013) Knapp zwei Monate nachdem mehrere Schafe im Kreis Dithmarschen gerissen wurden, haben genetische Untersuchungen des Senckenberg Forschungsinstitutes und Naturkundemuseums Frankfurt ergeben, dass zwei der Tiere zweifelsfrei durch einen Wolf getötet wurden.
Mitte Mai dieses Jahres waren in der Umgebung von Kleve und Linden im Kreis Dithmarschen mehrere Schafe gerissen worden. Da der Verdacht bestand, dass die Tiere möglicherweise durch einen Wolf getötet worden waren, hatten Wolfsbetreuer des Lan-des sie auf Bitten der betroffenen Schafhalter untersucht und Abstriche für eine DNA-Analyse entnommen. Die Ergebnisse der ersten Inaugenscheinnahme hatten noch darauf hingedeutet, dass es sich eher um einen wildernden Hund handelte. Bei Schafsrissen im Aukrug erwies sich im Zuge der Gen-Untersuchungen, dass hier ein Hund die Tiere gerissen hatte. Seither waren keine weiteren Vorfälle mehr bekannt geworden.
Die betroffenen Schafhalter können nun für den Verlust ihrer Tiere finanziell entschädigt werden. Der schleswig-holsteinische Wolfsmanagementplan sieht vor, dass Schäden an Nutztieren finanziell ausgeglichen werden, wenn ein Wolf als Verursacher nicht ausge-schlossen werden kann. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass mögliche Schäden innerhalb einer Frist von 24 Stunden durch die betroffenen Schafhalter gemeldet werden, damit eine genaue Untersuchung der getöteten Tiere möglich ist. Im vorliegenden Fall hatten sich die betroffenen Schafhalter umgehend an das für diese Fragen beauf-tragte Wolfsinfozentrum Eekholt gewandt.
„Ich freue mich, dass der mit allen Betroffenen erarbeitete Wolfsmanagementplan gut funktioniert“, sage Umweltminister Robert Habeck. Für eine erfolgreiche Rückkehr des Wolfes ist nach Auffassung Habecks eine möglichst breite Akzeptanz in weiten Bevölke-rungskreisen eine wichtige Voraussetzung; der finanzielle Ausgleich von Schäden an Nutztierbeständen gehöre dazu. Wölfe sind streng geschützte Tiere, der Schutz ergibt sich vor allem aus der europäischen FFH-Richtlinie und dem Bundesnaturschutzgesetz. Neben der Entschädigung von Schäden an Nutztieren, haben sich in der Vergangenheit vorbeugende Maßnahmen zum Schutz gefährdeter Nutztierbestände bewährt. Die Kosten für solche Maßnahmen können in Schleswig-Holstein auf Antrag ebenfalls vom Land übernommen werden.
+++ Wolf im Kreis Stormarn überfahren +++
(02.04.2013) In der Nacht zum 2. April 2013 wurde auf der BAB 1 im Kreis Stormarn zwischen den Abfahrten Stapelfeld und Ahrensburg in Höhe der Ortschaft Siek vermutlich ein Wolf überfahren. Es handelt sich damit bereits um das zweite Tier, das in Schleswig-Holstein dem Straßenverkehr zum Opfer gefallen ist. Das Tier wurde gemeinsam von der Autobahnpolizei und ehrenamtlichen schleswig-holsteinischen Wolfsbetreuern geborgen.
Nach einer ersten Untersuchung nahmen Mitarbeiter des Wildparks Eekholt, dem schleswig-holsteinischen Wolfsinformationszentrum (www.wolfsbetreuer.de), Proben für eine genetische Untersuchung und leiteten sie an das Senckenberg Institut für Wildtiergenetik weiter. Das Senckenberg Institut ist die nationale Referenzstelle für die Durchführung entsprechender genetischer Herkunftsnachweise. Das Ergebnis der genetischen Untersuchung wird zweifelsfrei die Artzugehörigkeit des Tieres und dessen Herkunft aufklären.
Noch heute wird das Tier zum Leibnitz Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) nach Berlin gebracht, wo weitere Untersuchungen genaue Rückschlüsse auf die Todesursache, Verletzungen und Erkrankungen ermöglichen.
+++ Hinweis auf einen Wolf im Kreis Herzogtum Lauenburg +++
(17.01.2013) Im Kreis Herzogtum Lauenburg in unmittelbarer Nähe der Grenze zu Mecklenburg-Vorpommern gelang ein bestätigter Hinweis eines Wolfes. Durch einen geschulten ehrenamtlichen Wolfsbetreuer konnte im Schnee eine 1.500 m lange Spur dokumentiert und sicher einem Wolf zugeordnet werden.
Es ist davon auszugehen, dass der Wolf über Mecklenburg-Vorpommern eingewandert ist oder sich im Grenzgebiet der beiden Bundesländer aufhält. Ob sich das Tier schon länger in diesem Gebiet aufhält, sich dort ansiedeln wird oder nur durchwandert, ist derzeit unklar. Hierzu müssen weitere Hinweise gesammelt und ausgewertet werden.
Der "geschnürte Trab" konnte über 1.500 m verfolgt werden.
+++ Gerüchte um vermeintlichen Wolf im Kreis Pinneberg +++
In den vergangenen Wochen haben wir verschiedene unbestätigte Hinweise (C3) aus dem Kreis Pinneberg erhalten. Bisher konnte keiner dieser Hinweise bestätigt werden. Auch ein Nachweis konnte bisher nicht erbracht werden.
Neben den Wolfshinweisen haben wir auch zahlreiche Hinweise auf (verwilderte) Hunde erhalten und bitten um Zusendung von weiteren Hinweisen per Mail oder kurze Meldung per Telefon, damit wir zur weiteren Klärung beitragen können.
+++ Mutmaßlicher Wolf in Dänemark gesichtet +++
Ende Dezember 2012 wurde ein vermeintlicher Wolf in Dänemark (Lem, ca. 10-15 km südlich von Ringköbing) gesichtet und fotografiert. Ein Nachweis steht bisher noch aus.
+++ Wolf in Dänemark erstmals seit 1813 nachgewiesen +++
Im Dezember 2012 wurde in Dänemark (Thy, im Norden Jütlands) ein Wolf tot aufgefunden. Die DNA-Untersuchung ergab, dass das Tier aus Sachsen stammt. Es ist an einer Umfangsvermehrung im Brustbereich in Folge einer chronischen Infektion im Brustbereich verendet. Höchstwahrscheinlich ist der Wolf auf dem ca. 850 km langen Weg von Sachsen nach Dänemark auch durch Schleswig-Holstein gewandert. Das Wolfsinfozentrum Schleswig-Holstein steht in engem Kontakt mit den dänischen Kollegen.
+++ Wolf in Schleswig-Holstein nachgewiesen +++
Nach fast 200 Jahren ist im Juni 2012 erstmals der Nachweis eines lebenden Wolfes in Schleswig-Holstein gelungen. Das männliche Tier wurde aufgrund einer DNA-Untersuchung einer Wolfslosung bestätigt. Es stammt aus der Deutsch-Westpolnischen Population.
Das Tier konnte daraufhin über Monate durch DNA-Untersuchungen und Fotofallenbilder weiter im Kreis Segeberg bestätigt werden.